Wien - Österreichweit mehr Einheitlichkeit und eine bessere Kontrolle der Ausschreibungen soll das neue Bundesvergabegesetz (BVergG) bringen. Es soll, sofern der Bundesrat zustimmt, im September in Kraft treten.Fast sensationell ist die quasi in letzter Minute vor Beschlussfassung paktierte Regelung, dass ab 1. Jänner 2003 (bis spätestens 30. 6.) die materiellen Bestimmungen der Landesvergabegesetze durch die entsprechenden Bestimmungen des BVergG ersetzt werden. Die Folge ist ein inhaltlich vereinheitlichtes Vergaberecht in ganz Österreich. Neu strukturierter Bundesvergabeamt Diese Regelung ist in Anbetracht der bisherigen Rechtszersplitterung und der damit verbundenen Rechtsunsicherheit in Österreich (neben dem BVergG gibt es neun Landesvergabegesetze) begrüßenswert. Sie ist auch aufgrund der dafür notwendigen Abgabe von eigenen Kompetenzen der Länder beachtlich. Die Kontrolle von Auftragsvergaben wird jedoch weiterhin von den Behörden der Länder durchgeführt werden. Verfahrensrechtlich ist der wichtigste Punkt im BVergG die Schaffung eines neu strukturierten Bundesvergabeamtes (BVA). Durch die Einsetzung hauptberuflicher Senatsvorsitzender soll hier die oft geforderte Professionalisierung erreicht werden. Das ist auch angesichts der künftigen Erfassung des Unterschwellenbereiches (Aufträge unter 200.000 Euro), die wahrscheinlich eine entsprechende Erhöhung der Anzahl der Nachprüfungsverfahren mit sich bringen wird, wünschenswert. Schon jetzt stellt die lange Verfahrensdauer vor dem BVA oft ein erhebliches Problem dar, zumal ein effektiver Schutz der Interessen übergangener Bieter üblicherweise nur vor Erteilung des Auftrages Sinn macht. Noch komplexer Die Reformen dürfen jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die Komplexität dieser Rechtsmaterie schon alleine durch die zusätzlichen Regelungen für die Unterschwellenleistungen eher erhöht wird. Auch die Rechtsprechung und die derzeit in Überarbeitung befindlichen Richtlinien der EU sind weiter von besonderer Relevanz.