Eines kann man Anton Leikam nicht vorhalten: dass er nicht volksnahe wäre. Ang'soffen Auto fahren ist in Österreich so etwas wie ein Volkssport. Da macht auch der Herr Abgeordnete gerne mit. Eine Regel dieses Volkssports ist aber: Erwischen lassen darf man sich nicht. Wenn schon, dann setzt es nämlich empfindliche Konsequenzen: Führerscheinentzug, Geldstrafe und Psychotest. Bei einem Abgeordneten kommt auch noch der Rücktritt hinzu.

Der SPÖ-Abgeordnete ist zwar seinen Führerschein los und wird beim Psychotest antreten müssen, sein Mandat will er aber behalten. Es ist schon grotesk, dass man darüber überhaupt diskutieren muss. Leikam hat keine Ahnung von Politik und nicht das geringste Verantwortungsbewusstsein, wenn er glaubt, sich jetzt drüberschwindeln zu können. Seiner Partei würde er tagelange Diskussionen ersparen, wenn er die Konsequenz gleich zöge. Ein Abgeordneter, der volltrunken mit dem Auto fährt und dabei einen Unfall baut, ist als Volksvertreter möglicherweise repräsentativ, aber jedenfalls nicht haltbar.

Das hat auch die Bundes-SPÖ erkannt. Nur Leikam nicht. Kraus ist seine Argumentation: Es stimme zwar, dass er sich mit zwei Promille eingebaut hat, aber bitte, Fahrerflucht war das keine. Er ist zwar weitergefahren, aber wollte eh grad telefonieren, als er von der Gendarmerie aufgegriffen wurde.

Es kann keine Ausrede sein, aber man könnte dem Kärntner Abgeordneten zugute halten, dass er noch unter dem Restalkohol leidet, wenn er glaubt, mit dieser Argumentation durchzukommen. Sollte Leikam selbst nicht so schlau sein und sein Mandat zurücklegen, wird wohl Vorsitzender Alfred Gusenbauer beweisen müssen, dass er in seiner Partei über die notwendige Autorität verfügt. (DER STANDARD, Print- Ausgabe, 29.5.2002)