Wirtschaft
Liberalisierung des Autohandels
EU-Parlament will, dass 2005 der Gebietsschutz von Autofirmen fällt - EU-Kommission will schon nächstes Jahr liberalisieren
Brüssel - Das EU-Parlament hat sich am Donnerstag für
eine behutsame Liberalisierung des Autohandels in Europa
ausgesprochen. Erst 2005 soll nach Ansicht der EU-Abgeordneten der
derzeitige Gebietsschutz der Autofirmen fallen, vorher soll es noch
eine Zwischenbilanz geben, ob nicht ohnedies genug Wettbewerb
herrscht. Die EU-Kommission, die für die Neuordnung des Autosektors
zuständig ist, will hingegen schon ab 2003 und ohne Zwischenbilanz
liberalisieren und ist dabei nicht an die Wünsche des EU-Parlaments
gebunden. Die SPÖ-Abgeordnete Maria Berger, die den Vorschlag mit der
Zwischenbewertung eingebracht hat, zeigte sich nach der Abstimmung
erfreut. Zugleich sagte sie, sie mache sich "nicht sehr viele
Illusionen" darüber, dass die EU-Kommission diesem Wunsch des
EU-Parlaments folgen werde. EU-Wettbewerbskommissar Mario Monti hat
mehrmals öffentlich unterstrichen, dass er gegen eine
Zwischenbewertung sei. Er will Mitte Juli seine Entscheidung über den
künftigen Wettbewerbsrahmen für die Autoindustrie bekannt geben.
Allenfalls könnte Monti die Frist verlängern und die Autoindustrie
erst 2004 den strengen Wettbewerbsregeln unterwerfen, erwartet
Berger.
Gruppenfreistellungsverordnung
Die Autoindustrie hat seit Jahren eine Ausnahme von den
EU-Wettbewerbsbestimmungen (Gruppenfreistellungsverordnung), wonach
einzelnen Händlern die exklusive Vertriebsrechte für einzelne Marken
zugewiesen werden können (Gebietsschutz). Diese Ausnahme läuft im
Oktober 2002 aus, Monti will die Regeln nur abgeändert verlängern.
So soll die Industrie künftig auswählen müssen, ob sie einem
Händler ein Gebiet exklusiv zuteilt, dieser Händler dürfte dann aber
an jeden Kunden, auch an andere Großhändler bis hin zu Kaufhäusern,
die Autos verkaufen (exklusives System). Andernfalls könnte der
Hersteller dem Händler Qualitätsvorgaben und Einschränkungen beim
Verkauf verordnen (selektives System), dann könnten aber andere
Händler nicht daran gehindert werden, in der Region die gleiche Marke
anzubieten.
Mehr Marken
Grundsätzlich dürfen Autohändler künftig mehrere Marken anbieten.
Dadurch könnte sich etwa ein Händler auf Mini-Vans spezialisieren und
dem Kunden mehrere Modelle unter einem Dach anbieten, sagte der
Berichterstatter des Europa-Parlaments zu diesem Thema, der
CDU-Abgeordnete Christoph Konrad.
Außerdem zwingen die geplanten Veränderungen Autofirmen dazu,
technische Spezifikationen ihrer Produkte an Werkstätten weiter zu
geben, die nicht an ihre Marke gebunden sind. Auch der Handel mit
Ersatzteilen wird liberalisiert. Händler müssen künftig nicht auch
eine Werkstätte führen, es reicht, wenn sie eine Vertragswerkstätte
weiter empfehlen können. (APA)