Die deutsche Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (Reg TP) will den Frequenzbereich des ehemaligen C-Netzes neu ausschreiben. Die Behörde hat dazu zwei entsprechende Entwürfe für Frequenznutzungsteilpläne veröffentlicht. Die Frequenznutzungsteilpläne umfassen neben dem ehemaligen Mobilnetz die Frequenzbereiche für Betriebs- und Bündelfunk (TETRA), Binnenschifffahrt, Funkanwendungen der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, der Eisenbahnen, Seefunk und Datenfunk. Baldigst "Wir wollen dem Markt die zurückgegebenen Frequenzen des alten C-Netzes schnellstmöglich wieder zur Verfügung stellen", erklärte Matthias Kurth, Präsident von Reg TP, in Bonn. Im ersten Schritt hat die Behörde in ihrem Amtsblatt eine Mitteilung über die Fertigstellung der Entwürfe der ersten beiden Frequenznutzungsteilpläne Nr. 198 (156,8375 - 174 MHz) und Nr. 223 (440 - 470 MHz) für den Bereich des ehemaligen C-Netzes veröffentlicht. Die Pläne beinhalten unter anderem die Funkdienste, denen die Frequenzbereiche zugewiesen sind, und die Nutzungsbedingungen für das Funkspektrum. Frist In den kommenden zwei Monaten können Interessierte Anregungen und Bedenken zu den beiden Entwürfen bei der Behörde schriftlich einreichen. Nach Ablauf der Frist stehen alle Vorschläge einen Monat lang zur Einsichtnahme auf der Homepage von Reg TP zur Verfügung. Die Regulierungsbehörde plant Anfang 2003 das Verfahren für die Entwürfe aller anderen Frequenznutzungsteilpläne - insgesamt 460 Stück - einzuleiten. Der vollständige Frequenznutzungsplan umfasst dann den gesamten Frequenzbereich von 9 KHz bis 275 GHz. (pte)