Wien - Eine Reform des als betrugsanfällig bekannten EU-weiten Umsatzsteuersystems im Einklang mit den übrigen EU-Mitgliedsstaaten schlägt der Rechnungshof (RH) in seinem Tätigkeitsbericht 2000 vor. Zum Vorsteuerabzug empfiehlt das Prüforgan, Überlegungen anzustellen, um der Mitfinanzierung von Körperschaften öffentlichen Rechts durch den Bund wirksam zu begegnen. Die Finanzverwaltung habe offenkundig in den vergangenen Jahren Anstrengungen zur Verbesserung der Kontrolle der Umsatzsteuer (USt.) unternommen, insbesondere im Bereich der Betrugsbekämpfung. Dennoch seien vermutlich noch Kontrolldefizite vorhanden. Der Europäische Rechnungshof habe in seinem Sonderbericht 9/98 geschätzt, dass zwischen der tatsächlich erhobenen USt. und dem errechneten theoretischen Betrag aufgrund des innergemeinschaftlichen Handels eine Differenz beim USt.-Aufkommen von rund 70 Mrd. Euro bestehe, heißt es im RH-Bericht weiter. Dieser Betrag entspreche 21 Prozent der Einkünfte der Mitgliedsstaaten. Die aufgezeigten USt.-Verkürzungen führten zu Beeinträchtigungen des Staatshaushaltes und zu Wettbewerbsverzerrungen. (APA)