Hamburg/Wien - Ein Gesetzesentwurf einiger deutscher Länder sorgt derzeit für Diskussionen nicht nur im deutschen Bundesrat: Darin ist vorgesehen, dass die dortigen Internet-Service-Provider alle Nutzungs- und Verbindungsdaten länger als bisher speichern müssen. Die Daten sollen im Bedarfsfall - also wenn Verdacht auf Kinderpornografie oder politischen Radikalismus besteht - noch vorhanden sein und herausgegeben werden müssen, so die Financial Times Deutschland. Derzeit werden Aufzeichnungen über das Surfverhalten - auch in Österreich - von den Providern über die Logfiles zwar mitgeschrieben, werden aber dann immer wieder routinemäßig gelöscht. "Die Datenmengen, die da anfallen, sind da ja enorm", erklärt Michael Pilz, Rechtsbeistand der Internet Service Provider Austria (ISPA). Außerdem ist die ISPA der Ansicht, dass es sich bei den Logfiles - und nur diese geben Aufschluss über das Surfverhalten eines Kunden - nicht um personenbezogene Daten handelt. Heimisches Gesetz Nach dem heimischen Telekomgesetz dürfen personenbezogene Daten - darunter fallen Vermittlungsdaten - nur so lange aufbewahrt werden wie für Verrechnung samt Einspruchsfrist notwendig. Dies sind erfahrungsgemäß rund sechs Monate, sagt man im zuständigen Ministerium für Verkehr, Innovation und Technologie (BMVIT). Gibt es allerdings einen unlimitierten Zugang oder eine Paketlösung mit dem Kunden, benötigt der Provider diese Daten als Verrechnungsbeleg gar nicht. Er wird sie dann - je nach Speichernotwendigkeit - nicht einmal die rund sechs Monate aufbewahren. Über Stammdaten wie die Gerätenummer des Computers verfügt der Provider nur so lange, wie er den Surfer zum Kunden hat. Nicht rütteln An den derzeitigen heimischen Regelung im Rahmen des Telekommunikationsgesetzes will man laut Auskunft des Ministeriums nicht rütteln. "Wir haben beim Datenschutz eher eine konservative Tradition", heißt es dazu aus dem Technologieministerium. Außer allerdings, wenn von der EU anderes beschlossen würde. In Deutschland allerdings will man weitreichendere Aufzeichnungsverpflichtungen: Jede E-Mail und jedes SMS soll aufgezeichnet werden, schreibt die Financial Times Deutschland. (ruz, Der Standard, Printausgabe, 01.06.02)