Einer neuen Richtlinie über Datenschutzregelungen für den Bereich der elektronischen Kommunikation hat nach langwierigen Verhandlungen das Europäische Parlament zugestimmt. Die Richtlinie soll bis Ende 2003 in Kraft treten.Die EU schafft mit der Richtlinie einen weltweiten Präzedenzfall, indem sie für die unverlangte Zusendung von elektronischer Werbepost einheitlich den Grundsatz festlegt, dass es dazu der Zustimmung des Empfängers bedarf. Die Regelung gilt auch für SMS-Nachrichten. Die Bürgerinnen und Bürger in der EU können bestimmen, ob ihre Telefonnummern für das Mobilfunk- oder Festnetz, ihre elektronische Postadresse und ihre Anschrift in öffentlichen Verzeichnissen erscheinen. Die Nutzung von Daten, mit deren Hilfe der genaue Aufenthaltsort von Mobilfunknutzern geortet werden kann, ist nur mit Zustimmung möglich. Unsichtbare Identifizierungsmittel wie z. B. Cookies im Internet, mit denen Informationen über das Nutzerverhalten gesammelt werden können, dürfen nur verwendet werden, wenn der Nutzer ausreichend über den Zweck der Mittel informiert wurde, und können auch abgelehnt werden. Die Aufbewahrung von Daten hingegen bleibt den EU-Mitgliedstaaten überlassen. Sie haben die Möglichkeit, Telekom- und Internetanbieter zu verpflichten, die Daten von Telefongesprächen, SMS, E-Mails oder Internet während einer bestimmten Zeit aufzubewahren. Die Grünen, die sich vehement für die Datenschutzregelung eingesetzt haben, bezeichnen dies als flauen Kompromiss. Damit sei keine Kontrolle durch die EU-Bürgervertreter gegeben. (Katharina Krawagna-Pfeifer aus Brüssel, Der Standard, Printausgabe, 01.06.02)