Österreich
Vierjährige von 17-Jährigem vergewaltigt
Deutschland: Bursche zu drei Jahren Haft verurteilt
Bielefeld - Wegen Vergewaltigung eines aus dem
Krankenhaus entführten vierjährigen Mädchens hat das Landgericht
Bielefeld einen 17-jährigen Schüler zu drei Jahren und drei Monaten
Jugendstrafe verurteilt. Wie eine Gerichtssprecherin am Montag weiter
mitteilte, befand die Jugendkammer den Burschen auch des sexuellen
Missbrauchs und der vorsätzlichen Körperverletzung für schuldig. Der
Schüler sei für die Tat "strafrechtlich voll verantwortlich". Der 17-Jährige hatte zum Prozessauftakt am vergangenen Mittwoch
zugegeben, die Vierjährige Ende Oktober vergangenen Jahres aus einer
Herforder Kinderklinik entführt und anschließend missbraucht zu
haben. Der Prozess fand unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt.
Aus Krankenhaus entführt
Die Mutter des Mädchens hatte mit ihrer Tochter zur Tatzeit
gemeinsam in einem Krankenzimmer geschlafen. Der damals 16-jährige
Täter war nachts über einen Balkon in das Zimmer eingedrungen.
Unbemerkt von der Mutter sowie einer weiteren in dem Zimmer
schlafenden Mutter und deren Kind nahm er die Vierjährige mit,
brachte sie mit dem Fahrrad auf eine Rasenfläche des Klinikgeländes
und missbrauchte sie.
Nach etwa 50 Minuten brachte er das Kind in das Krankenzimmer
zurück. Der 17-Jährige sagte dazu der Sprecherin zufolge vor Gericht
aus, er wäre lieber erwischt worden, als das Mädchen allein
zurückzulassen. Als die Mutter wenig später wach wurde, schilderte
das Mädchen ihr, was geschehen war. Eine Untersuchung des Kindes
durch Ärzte des Krankenhauses bestätigte den Missbrauch. Die
Vierjährige erlitt leichte Verletzungen.
Urteilsbegründung
Nach Angaben der Justizsprecherin hielt das Gericht dem
Jugendlichen bei der Strafzumessung zu Gute, das er die Vierjährige
in das Krankenzimmer zurückgebracht und außerdem während der
Verhandlung echte Reue über die Tat gezeigt habe. Außerdem habe der
frühzeitig ein Geständnis abgelegt. Als strafverschärfend wertete die
Jugendkammer demnach, dass es sich bei dem Opfer um eine
außerordentlich junges Kind gehandelt habe, das durch die Tat sein
"Urvertrauen" verloren habe.
Die Anklage hatte drei Jahre Jugendhaft wegen sexuellen
Missbrauchs gefordert. Im Gegensatz zum Gericht sah die
Staatsanwaltschaft den Tatbestand der Vergewaltigung nicht erfüllt.
Die Verteidigung plädierte auf eine Bewährungsstrafe. (APA/AFP)