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Foto:EPA/Weihs
Wien - Die neue EU-Altauto-Richtlinie, die in den nächsten Monaten in österreichisches Recht umgesetzt wird, wird die Kosten für die Entsorgung alter Kraftfahrzeuge etwa verdoppeln, die faktisch auf den österreichischen Konsumenten zukommenden Kosten für die Beseitigung seines Altautos könnten sich fast verfünffachen. Dies geht aus Prognosen hervor, die der Entsorgungsexperte Franz Neubacher am Freitag bei einer Pressekonferenz der Wirtschaftskammer (WKÖ) präsentiert hat. WKÖ-Umweltexperte Stephan Schwarzer forderte das Umweltministerium auf, die Umsetzung des neuen EU-Rechts möglichst praxisnah, unbürokratisch und und mit einem "sinnvollen Kosten-Nutzen-Verhältnis" zu gestalten. Wie stark das neue System die Kosten für die Entsorgung/Verwertung in die Höhe treiben wird, hängt laut Neubacher wesentlich davon ab, welche genauen Bestimmungen das Umweltministerium etwa für den Transport der Altautos von der Annahmestelle bis zum Shredder-Betrieb, für die Demontage/Aufbereitung sowie für die bürokratischen Prozeduren macht. Derzeit ist das Recycling alter Autos im Rahmen einer seit zehn Jahren geltenden freiwilligen Vereinbarung zwischen Kfz-Wirtschaft und Abfallverwertern geregelt. Die Entsorgungskosten pro Altfahrzeug betragen heute durchschnittlich etwa 130 Euro. Durch die Vorgaben der EU-Richtlinie würden sie bis 2006 gemäß der Modellrechnung auf etwa 260 Euro ansteigen. Explodierende Ausgaben Geradezu explodieren könnten laut Neubacher die tatsächlich auf die Konsumenten zukommenden Aufwendungen - also die Entsorgungskosten abzüglich des verbleibenden Materialwerts. Derzeit müssen im Schnitt netto etwa 33 Euro für die Entsorgung gezahlt werden, in vier Jahren werden es gemäß der Prognose rund 185 Euro sein - also um etwa 150 Euro mehr. Die große Unbekannte dabei ist freilich die Entwicklung der Preise für die durch das Recycling gewonnenen Rohstoffe. Ab 2007 müssen die Importeure zwar alle Fahrzeuge ihrer Marke kostenlos zurücknehmen, auch wenn der Altautobesitzer bei ihnen keinen neuen Wagen kauft. Die Autohersteller/Importeure - so steht zu erwarten - werden die auf sie zukommenden Zusatzkosten aber auf die Konsumenten überwälzen. Die vorliegende EU-Altauto-Richtlinie hätte in allen 15 Mitgliedsstaaten eigentlich bis 21. April 2002 in nationales Recht umgesetzt werden müssen - tatsächlich ist das bisher aber nur in Deutschland der Fall. In Österreich liegt ein Begutachtungsentwurf des Ministeriums vor, dessen In-Kraft-Treten für 1. Juli geplant war. Es sei aber erst für Anfang 2003 damit zu rechnen, meinte Schwarzer.(APA)