Mülheimer - Der Mülheimer Verlag an der Ruhr darf seine "Harry-Potter"-Lehrbücher ab sofort nicht mehr verkaufen. Ansonsten drohe ein Ordnungsgeld von 250.000.Euro, entschied das Landgericht Berlin in einer Einstweiligen Verfügung. "Wir werden dagegen mit allen juristischen Mitteln angehen", kündigte der Verleger Wilfried Stascheit an. Finanzielle und moralische Unterstützung erhalte er dabei vom Verband der Schulbuchverlage und dem Börsenverein des Deutschen Buchhandels.Gliederung nach Kapitel- Überschriften des Originals Seit Dezember 2000 hatte der Verlag in seiner Reihe "Literatur-Kartei" Unterrichtsmaterialien zu den "Harry-Potter"-Romanen vertrieben. Darin werden den Schülern Fragen zu den Texten gestellt. "Unter anderem weil wir die Materialien nach den Kapitel- Überschriften gegliedert haben, wirft uns der Medienkonzern Time Warner Plagiat vor", erläuterte Stascheit. Der Verleger will gegen die Einstweilige Verfügung Widerspruch einlegen und notfalls durch alle Instanzen gehen. "Wenn künftig auch Sekundärliteratur vom Autor oder Rechteinhaber genehmigt werden muss, könnten wir dicht machen", meinte Stascheit.(APA/dpa)