Literatur
Plagiatvorwürfe für "Harry-Potter"-Lehrbücher
Mülheimer Verlag wurde von Time Warner der Verkauf von Unterrichtsmaterialien zu den Romanen untersagt
Mülheimer - Der Mülheimer Verlag an der Ruhr darf seine
"Harry-Potter"-Lehrbücher ab sofort nicht mehr verkaufen. Ansonsten
drohe ein Ordnungsgeld von 250.000.Euro, entschied das Landgericht
Berlin in einer Einstweiligen Verfügung. "Wir werden dagegen mit
allen juristischen Mitteln angehen", kündigte der Verleger Wilfried
Stascheit an. Finanzielle und moralische Unterstützung
erhalte er dabei vom Verband der Schulbuchverlage und dem
Börsenverein des Deutschen Buchhandels.Gliederung nach Kapitel- Überschriften des Originals
Seit Dezember 2000 hatte der Verlag in seiner Reihe
"Literatur-Kartei" Unterrichtsmaterialien zu den
"Harry-Potter"-Romanen vertrieben. Darin werden den Schülern Fragen
zu den Texten gestellt. "Unter anderem weil wir die Materialien nach
den Kapitel- Überschriften gegliedert haben, wirft uns der
Medienkonzern Time Warner Plagiat vor", erläuterte Stascheit. Der
Verleger will gegen die Einstweilige Verfügung Widerspruch einlegen
und notfalls durch alle Instanzen gehen. "Wenn künftig auch
Sekundärliteratur vom Autor oder Rechteinhaber genehmigt werden muss,
könnten wir dicht machen", meinte Stascheit.(APA/dpa)