Für Unternehmen sind grenzüberschreitende Konflikte mit ausländischen Geschäftspartnern vor einem staatlichen Gericht mit wirtschaftlichen Risiken verbunden. Zu der zum Teil langen Verfahrensdauer kommen die schwer abschätzbaren Kosten. Bei internationalen Streitigkeiten suchen Manager daher oft nach einem anderen Weg der Streitbeilegung. Neben der Mediation bietet sich traditionell vor allem die Vereinbarung eines Schiedsgerichts an.Die österreichische Rechtsordnung ermöglicht die Vereinbarung eines Schiedsgerichtes anstelle der ordentlichen Gerichte. Im Rahmen bestimmter, weit gefasster Vorgaben, die ein faires Schiedsverfahren sichern sollen, sind die Parteien frei, die Zusam-mensetzung des Schiedsgerichtes und sein Verfahren zu vereinbaren. Die Schiedsrichter können dann gegebenenfalls auch nach Gesichtspunkten der Billigkeit und allenfalls unter Verzicht auf aufwändige Gutachten rascher zu einer Entscheidung gelangen. Den Parteien steht es auch frei, den Ort des Verfahrens, das anzuwendende Recht und die Verfahrenssprache (oft Englisch) zu vereinbaren. Durchsetzung Schiedsgerichte haben außerdem noch einen Vorteil: Oft lassen sich Entscheidungen staatlicher Gerichte in anderen Staaten nicht durchsetzen. Der Grund dafür ist, dass mancherorts die Gerichte ihre Zuständigkeit in Angelegenheiten mit Auslandsbezug sehr extensiv in Anspruch nehmen und zudem Ansprüche anerkennen, die anderen Rechtsordnungen fremd sind: Man denke nur an die exorbitanten Schadenersatzsummen in den USA. Anders ist die Situation bei Schiedssprüchen: Fast alle Industriestaaten sind dem Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche beigetreten. Einzelne Institutionen haben Einrichtungen geschaffen, die der Verfahrensabwicklung dienen. Bekannt sind der Schiedsgerichtshof der Internationalen Handelskammer in Paris und das Internationale Schiedsgericht der Wirtschaftskammer Österreich. Eine neuere Einrichtung ist das Schiedsgericht der Weltorganisation für geistiges Eigentum (Wipo) für Streitigkeiten über Domain-Namen. Auch die Rechtsanwaltskammer Wien hat jüngst ein Schiedsgericht eingerichtet. Michael Achleitner ist Rechtsanwalt, Kurt Wratzfeld Partner bei Fellner Wratzfeld & Partner in Wien (Achleitner, Wratzfeld/DER STANDARD, Printausgabe, 11.6.2002)