Unternehmen
Deutscher Steuerzahler kommt nicht für Holzmann-Pleite auf
Berlin - Die spektakulären Rettungsversuche 1999 von
Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) für den inzwischen Pleite
gegangenen Baukonzern Philipp Holzmann werden die Steuerzahler nicht
belasten. Ein Sprecher des Finanzministeriums bestätigte am Samstag
auf Anfrage, bis heute seien von den im November 1999 zugesagten
Bundesmitteln in Millionenhöhe keine Mark und kein Euro geflossen.
"Zahlungen sind auch nicht zu erwarten", unterstrich er einen Bericht
des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel". Grund sind verschärfte Bedingungen der EU-Kommisson für die
Vergabe solcher Hilfen. Mit der Insolvenz des Bauriesen im März
dieses Jahres war die umstrittene Rettungsaktion des Kanzlers
letztlich missglückt.
Vertragsklausel umstritten
In Folge der Zusage des Bundeskanzlers vom November 1999 stellte
die Bundesregierung damals 150 Mill. DM (76,69 Mill. Euro)
Rettungshilfe und eine Ausfallbürgschaft für Bankkredite in Höhe von
125 Mill. DM in Aussicht. Die, so das Magazin, durften aber nur nach
Ausschöpfung aller anderen Bankkreditlinien in Anspruch genommen
werden. Dies sei zum Zeitpunkt der Insolvenz im März 2002 aber nicht
der Fall gewesen. Holzmann sei nicht wegen akuter Liquiditätsprobleme
in die Pleite gerauscht, sondern auf Grund einer bilanziellen
Überschuldung. Nur in Höhe der daraus erwachsenden staatlichen
Steuereinnahmeverluste werden die Steuerzahler nach Expertenangaben
die Firmenpleite letztlich mitbezahlen.
Nach Angaben des Magazins ist die Vertragsklausel, die die Hilfen
an Bedingungen knüpft, rechtlich umstritten. Schließlich habe
Schröder die Hilfen ausdrücklich versprochen. Der zuständige
Insolvenzverwalter Ottmar Hermann äußere sich zu dem Vorgang nicht. (APA)