Berlin - Die spektakulären Rettungsversuche 1999 von Bundeskanzler Gerhard Schröder (SPD) für den inzwischen Pleite gegangenen Baukonzern Philipp Holzmann werden die Steuerzahler nicht belasten. Ein Sprecher des Finanzministeriums bestätigte am Samstag auf Anfrage, bis heute seien von den im November 1999 zugesagten Bundesmitteln in Millionenhöhe keine Mark und kein Euro geflossen. "Zahlungen sind auch nicht zu erwarten", unterstrich er einen Bericht des Nachrichtenmagazins "Der Spiegel". Grund sind verschärfte Bedingungen der EU-Kommisson für die Vergabe solcher Hilfen. Mit der Insolvenz des Bauriesen im März dieses Jahres war die umstrittene Rettungsaktion des Kanzlers letztlich missglückt. Vertragsklausel umstritten In Folge der Zusage des Bundeskanzlers vom November 1999 stellte die Bundesregierung damals 150 Mill. DM (76,69 Mill. Euro) Rettungshilfe und eine Ausfallbürgschaft für Bankkredite in Höhe von 125 Mill. DM in Aussicht. Die, so das Magazin, durften aber nur nach Ausschöpfung aller anderen Bankkreditlinien in Anspruch genommen werden. Dies sei zum Zeitpunkt der Insolvenz im März 2002 aber nicht der Fall gewesen. Holzmann sei nicht wegen akuter Liquiditätsprobleme in die Pleite gerauscht, sondern auf Grund einer bilanziellen Überschuldung. Nur in Höhe der daraus erwachsenden staatlichen Steuereinnahmeverluste werden die Steuerzahler nach Expertenangaben die Firmenpleite letztlich mitbezahlen. Nach Angaben des Magazins ist die Vertragsklausel, die die Hilfen an Bedingungen knüpft, rechtlich umstritten. Schließlich habe Schröder die Hilfen ausdrücklich versprochen. Der zuständige Insolvenzverwalter Ottmar Hermann äußere sich zu dem Vorgang nicht. (APA)