Aggressive Werbestrategien der börsennotierten Telekom Austria (TA) zur Rückgewinnung von abgewanderten Kunden haben in den vergangenen Wochen am heimischen Markt für Überraschung gesorgt. Unerwünschte Telefonanrufe der TA und der Einsatz von vorbereiteten Schreiben zur Kündigung bei alternativen Festnetzanbietern haben der TA nicht nur Beschwerden von der Konkurrenz, sondern auch von mehreren Konsumenten eingebracht. Das Handelsgericht Wien hat nun mittels einstweiliger Verfügung diese Praktiken vorerst untersagt.Wettbewerbsbedingungen Kläger im Verfahren war der alternative Anbieter Tele2. Tele2-Geschäftsführer Norbert Wieser zeigte sich nach dem Urteil zufrieden. "Auch der Marktbeherrscher Telekom Austria muss sich fairen Wettbewerbsbedingungen unterwerfen", meinte Wieser in einer Presseinformation. Konkret verbiete das Gericht der TA, Konsumenten ohne deren vorherige Zustimmung zu Werbezwecken anzurufen, um sie zum Wechsel in Tarifmodelle der TA aufzufordern. Darüber hinaus werde dem Ex-Monopolisten untersagt, Konsumenten unter Einsatz von bereits vorbereiteten Kündigungsschreiben zur Vertragskündigung bei alternativen Telekom-Anbietern zu bewegen, so Tele2 am Donnerstag in einer Pressemitteilung. TA weist die Kritik des Konkurrenten zurück Die TA weist die Kritik des Konkurrenten zurück. Bei den angewandten Werbemethoden handle es sich um adäquate Direkt-Marketing-Maßnahmen. Außerdem habe die TA nicht mit derartigen Methoden angefangen. "Wir schlagen jetzt lediglich mit den Mitteln der Alternativen zurück", gab sich eine Sprecherin am Mittwoch kämpferisch. Zu der einstweiligen Verfügung des Handelsgerichts wollte die TA vorerst keine Stellungnahme abgeben. (APA)