Wien - Das im vorerst bereits entschiedene Kampf um die Vergabe der Lkw-Maut unterlegene Konsortium RSA (Road Service Austria) um Siemens und Porr kündigt den Gang zum Verfassungsgerichtshof an, sollte das Bundesvergabeamt über den Einspruch von RSA genauso urteilen wie zuvor schon über jenen des ausgeschlossenen Bieters DaimlerChrysler, berichtet die "Presse" in der Freitagausgabe. Das Bundesvergabeamt habe sich für unzuständig erklärt, da das Vergabegesetz auf die Lkw-Maut nur eingeschränkt anwendbar sei. Das Bundesvergabeamt muss bis kommenden Montag entscheiden. Sollte dieses den Antrag von RSA auf Nichtigkeit der Vergabe des Mautauftrages an das Konsortium um die Autostrade ablehnen, kann die Asfinag den 747 Millionen schweren Auftrag vergeben. Um das zu verhindern will RSA (deren Gebot um 32 Millionen Euro teurer war) nachweisen, dass der Zuschlag an Autostrade nicht rechtens erfolgt sei, so die "Presse". Keine aufschiebende Wirkung RSA-Anwalt Andreas Schmid wirft der Asfinag unter anderem vor, keine systemneutrale Ausschreibung vorgenommen zu haben. Obendrein entspreche die von Autostrade angebotene Kapsch-Technik nicht jenen europäischen Normen, die die Asfinag in ihrer Ausschreibung selbst gefordert habe. Eine Klage beim Verfassungsgereichtshof hätte allerdings keine aufschiebende Wirkung. (APA)