Bulgarien
Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte verurteilt Bulgarien
Palästinenser wegen religiöser Aktivitäten abgeschoben
Straßburg - Der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte hat Bulgarien wegen der Abschiebung eines staatenlosen
Palästinensers ohne ausreichendes Asylverfahren verurteilt. Die
Straßburger Richter wiesen die Regierung in Sofia am Donnerstag an,
dem Kläger und seinen beiden Kindern insgesamt 17.000 Euro
Schadensersatz zu zahlen. Außerdem muss die bulgarische Regierung die
Gerichtskosten tragen. Der heute 45-Jährige war 1992 mit seiner Frau nach Bulgarien
gekommen, wo seine Kinder geboren wurden. Er hatte in Sofia ein
Fleischgeschäft. 1995 erhielt der Palästinenser eine ständige
Aufenthaltserlaubnis. Mittlerweile hatte er begonnen, Koranunterricht
zu erteilen. Wegen "illegaler religiöser Aktivitäten" wurde ihm die
Aufenthaltserlaubnis entzogen. Mit der Begründung, er stelle eine
"Gefahr für nationale Interessen" dar, wurde er mit seiner Familie im
Juli 1999 abgeschoben. Er hatte keine Möglichkeit, Widerspruch
einzulegen.
Dieses Vorgehen rügte der Europäische Gerichtshof für
Menschenrechte als Verstoß gegen die Grundrechte auf Schutz des
Familienlebens sowie der Sicherheit und Freiheit. Argumente wie die
der "nationalen Sicherheit" oder des Terrorismus dürften nicht für
willkürliche Entscheidungen ohne ausreichende gerichtliche Kontrolle
missbraucht werden, heißt es in dem Urteil.(APA)