Wien - Nachdem der Paragraf 209 vom Verfassungsgerichtshof (zwar mit einer sehr langen Übergangsfrist) abgeschafft wurde, wird die Diskussion, das Schutzalter bei Mädchen anzuheben, wieder angekurbelt. Das Schutzalter von Mädchen und Jungen sollte - so der Wunsch der Jugendanwaltschaft - unverändert bei 14 Jahren bleiben. Bei den Mädchen habe sich diese Grenze seit über hundert Jahren bereits bewährt, warum sollte - so wie zuvor homosexuelle Liebe - nun auch heterosexuelle bzw. lesbische Liebe - kriminalisiert werden? Die JugendanwältInnen Pinterits und Schmid fordern daher die Beibehaltung des Schutzalters 14 für alle Jugendlichen und eine verantwortungsvolle und fachlich fundierte Diskussion über die strafrechtsrelevanten Bestimmungen. (red)