International
Höchstgericht entscheidet im Streit um Wiedergutmachung für NS-Opfer
Griechisches Verfassungsgericht gibt Deutschland recht
Athen - Das griechische Verfassungsgericht hat am Freitag
im Streit um die Entschädigung von NS-Opfern im Zweiten Weltkrieg zu
Gunsten der deutschen Regierung entschieden. Nach der
höchstrichterlichen Entscheidung muss die Regierung in Athen der
Enteignung von ausländischem Staatsbesitz zustimmen. Ohne Billigung
durch das Justizministerium könne das Athener Goethe-Institut daher
nicht zwangsversteigert werden, um die Hinterbliebenen des
SS-Massakers in Distimo vom Juni 1944 zu entschädigen. Die griechische Regierung hatte der Zwangsversteigerung ihre
Zustimmung verwehrt. Gegen die erstinstanzliche Ablehnung hatten die
Kläger Berufung eingelegt. Schon das Gericht hatte entschieden, dass
der griechische Justizminister der Beschlagnahme und Versteigerung
zustimmen müsse. Das Oberste Gericht hatte zuvor im April 1999 ein
Urteil von 1997 im Grundsatz bestätigt, wonach Deutschland zur
Zahlung von 9,4 Milliarden Drachmen (28,3 Millionen Euro) an fast 300
Hinterbliebene von Bewohnern des mittelgriechischen Ortes Distomo
verurteilt wurde. In Distomo hatte die SS im Juni 1944 als Vergeltung
für Partisanenaktionen 214 Einwohner erschossen.
Die deutsche Regierung hat sich auf den Standpunkt gestellt, dass
die Forderungen der NS-Opfer mit Wiedergutmachungszahlungen aus den
60er Jahren abgegolten seien und die Beschlagnahme deutschen
Eigentums gegen das Völkerrecht verstoße. Das Verfassungsgericht
stellte jetzt fest, dass das griechische Recht sowohl den
europäischen Konventionen als auch denen der Vereinten Nationen
entspreche. (APA/AP)