Athen - Das griechische Verfassungsgericht hat am Freitag im Streit um die Entschädigung von NS-Opfern im Zweiten Weltkrieg zu Gunsten der deutschen Regierung entschieden. Nach der höchstrichterlichen Entscheidung muss die Regierung in Athen der Enteignung von ausländischem Staatsbesitz zustimmen. Ohne Billigung durch das Justizministerium könne das Athener Goethe-Institut daher nicht zwangsversteigert werden, um die Hinterbliebenen des SS-Massakers in Distimo vom Juni 1944 zu entschädigen. Die griechische Regierung hatte der Zwangsversteigerung ihre Zustimmung verwehrt. Gegen die erstinstanzliche Ablehnung hatten die Kläger Berufung eingelegt. Schon das Gericht hatte entschieden, dass der griechische Justizminister der Beschlagnahme und Versteigerung zustimmen müsse. Das Oberste Gericht hatte zuvor im April 1999 ein Urteil von 1997 im Grundsatz bestätigt, wonach Deutschland zur Zahlung von 9,4 Milliarden Drachmen (28,3 Millionen Euro) an fast 300 Hinterbliebene von Bewohnern des mittelgriechischen Ortes Distomo verurteilt wurde. In Distomo hatte die SS im Juni 1944 als Vergeltung für Partisanenaktionen 214 Einwohner erschossen. Die deutsche Regierung hat sich auf den Standpunkt gestellt, dass die Forderungen der NS-Opfer mit Wiedergutmachungszahlungen aus den 60er Jahren abgegolten seien und die Beschlagnahme deutschen Eigentums gegen das Völkerrecht verstoße. Das Verfassungsgericht stellte jetzt fest, dass das griechische Recht sowohl den europäischen Konventionen als auch denen der Vereinten Nationen entspreche. (APA/AP)