Eine PV-Anlage wird auf einem Hausdach installiert.
In Schutzzonen ist die Errichtung von PV-Anlagen schwieriger. Klimaschützer fechten diese Regelung nun vor Gericht an.
IMAGO/U.J. Alexander

Darf die Errichtung einer Photovoltaikanlage (PV) verboten werden, weil diese das "Ortsbild" einer Stadt gefährdet? Um diese Frage dreht sich derzeit ein Rechtsstreit in Sankt Pölten. Einer Gebäudeeigentümerin wurde es mit Verweis auf Bauvorschriften untersagt, PV-Module auf Gebäudeflächen zu installieren, die öffentlich einsehbar sind. Der Grund: Das Gebäude befinde sich in einer Zone, in der das Stadtbild geschützt sei. Klimaanwältin Michaela Krömer zieht nun gegen diese Entscheidung vor Gericht. Unterstützt wird sie dabei vom Verein Claw, der Klimaklagen finanziert.

Die strengen Bauvorschriften in Sankt Pölten würden sich als "potenzielles Hindernis für den Fortschritt in Richtung Nachhaltigkeit erweisen", heißt es in einer Aussendung des Vereins. "Diese Politik, die angeblich dem Schutz des Stadtbildes dient, ignoriert die Vielfalt der Gestaltungsmöglichkeiten, die moderne Solartechnologie bietet und tritt in einen direkten Konflikt mit dem dringenden Bedarf an einer Energiewende und effektiverem Klimaschutz." Die Rechtslage in Sankt Pölten stehe im Widerspruch dazu, dass dem Ausbau erneuerbarer Energien gesetzlich mittlerweile eine "überragendes öffentliches Interesse" eingeräumt werde.

Verwaltungsgericht am Zug

Krömer wird den negativen Baubescheid der Stadt zunächst beim Landesverwaltungsgericht Niederösterreich anfechten. Im Zuge des Verfahrens will sie dann vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) prüfen lassen, ob das pauschale PV-Verbot in der Schutzzone erlaubt ist. Ist das Verfahren erfolgreich, könnte es Auswirkungen auf ähnliche Regelungen in ganz Österreich haben. "Zur Bewältigung der Klimakrise ist die Energiewende von essenzieller Bedeutung", sagt Florian Graber von Claw. "Generalverbote, die den Ortsbildschutz pauschal und ausnahmslos über alle anderen öffentlichen Interessen stellen, blockieren die Umsetzung dieser Mammutaufgabe spürbar."

Die Stadt Sankt Pölten betont auf Anfrage, dass der "Zielkonflikt" zwischen Ortsbild und der Errichtung von Photovoltaikanlagen "kein alleiniges Sankt-Pölten-Thema" sei, sondern derzeit "alle Städte (und Gemeinden) mit baukulturell bedeutsamem und daher schützenswertem Ortsbild, national wie auch international", beschäftigt.

Dank der voranschreitenden Entwicklung von PV-Anlagen gebe es mittlerweile ortsbildverträgliche Produkte am Markt, heißt es seitens der Stadt. Man sei derzeit im Kontakt mit dem Bundesdenkmalamt, um "verträgliche Kompromisslösungen zur Diskussion stellen zu können". Im Zuge einer Überarbeitung des Bebauungsplanes soll es hierzu noch in diesem Jahr Vorschläge geben. Auch derzeit seien PV-Anlagen in der Schutzzone schon möglich, wenn diese nicht vom öffentlichen Raum aus einsehbar seien. Ein alternativer Ansatz zur Vermeidung des Zielkonflikts wäre laut der Stadt auch ein "Photovoltaik-Bürgerkraftwerk", das auf speziellen, dafür geeigneten Flächen der Stadt errichtet werden könnte. (Jakob Pflügl, 1.5.2024)