Wien - In der Frage, ob die Universitäten auch ohne eine Neuregelung des teilweise vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehobenen Studiengebührengesetzes ab März 2012 von den Studenten Beiträge einheben können, hat die SPÖ weitere Gutachten zur Untermauerung ihrer Position vorgelegt. Verfassungsrechtler Theo Öhlinger widerspricht darin dem vom Wissenschaftsministerium beauftragten Gutachten des Juristen Heinz Mayer vehement. Im ORF-"Mittagsjournal" nannte er es "unverständlich, wie man zu diesem Schluss kommen kann". Er sei sich "wie selten sicher", dass die Unis ohne entsprechendes Gesetz keine Studiengebühren einheben können.

"Nach wie vor steht im Gesetz ausdrücklich, dass die Einhebung der Studienbeiträge durch eine Verordnung des Ministers zu regeln ist, dass das also keine Angelegenheit des autonomen Wirkungsbereichs der Universitäten ist", betonte Öhlinger, aus dessen Sicht die Rechtslage "recht eindeutig" ist. Aus Sicht von Werner Hauser, Jurist an der Fachhochschule Joanneum in Graz und Autor des zweiten Gutachtens, sprechen "eine Fülle von verfassungsrechtlichen Bestimmungen" wie jene zu Gleichbehandlung, dem Recht auf Bildung und dem Prinzip der obersten Leitung und Aufsicht im Bildungswesen gegen Mayers Interpretation. Bereits am Mittwoch hatte der Verfassungsdienst im SP-geführten Bundeskanzleramt dem Mayer-Gutachten widersprochen.

Mayer bleibt bei Gutachten

Mayer selbst zeigte sich im "Mittagsjournal" von der Kritik unbeeindruckt: "Das ist eine politisch sehr umstrittene Frage und da versucht natürlich jeder, einen Standpunkt mit Gutachten zu untermauern." Alle seine Kritiker würden jedoch die Autonomie der Unis sehr eng auslegen oder versuchten sie überhaupt "wegzuinterpretieren". "Wenn man diesen Auffassungen folgen möchte, dann wären weite Teile der Organisation der Universitäten und der Gestaltung der universitären Autonomie derzeit überhaupt verfassungswidrig." Deshalb bleibe er "selbstverständlich" bei seiner Meinung.

Der ehemalige VfGH-Präsident Karl Korinek hat sich unterdessen gegen die Vorgangsweise von Wissenschaftsminister Karlheinz Töchterle (ÖVP) bei den Studiengebühren ausgesprochen. Anlässlich eines Festaktes zu "90 Jahre Arbeiterkammern" am Donnerstag meinte er, ebenso wenig wie die Kammern ihre Umlagen, dürften auch Universitäten Gebühren nicht ohne gesetzliche Grundlage einheben. "Tut mir leid, dass ich das sagen muss, denn ich bin ja gar nicht so gegen Studiengebühren", so Korinek, "nur man soll mit dem Verfassungsrecht seriös umgehen." (APA)