Die Chefverhandler der Gewerkschaften Reinhold Binder (PRO-GE) und Karl Dürtscher (Gewerkschaft GPA) bei einer Betriebsrätekonferenz in St. Pölten.
Die Chefverhandler der Gewerkschaften, Reinhold Binder (Pro-Ge) und Karl Dürtscher (Gewerkschaft GPA), bei einer Betriebsrätekonferenz in St. Pölten.
APA/GEORG HOCHMUTH

Wien – Die Gewerkschaft plant Betriebsversammlungen in der Metalltechnischen Industrie, falls die dritte Kollektivvertragsverhandlungsrunde am kommenden Freitag scheitert. Das Angebot der Industrie beläuft sich derzeit auf 2,5 Prozent mehr Lohn plus eine Einmalzahlung von 1.050 Euro. Die Gewerkschaft bleibt weiterhin bei ihrer Forderung nach 11,6 Prozent mehr Lohn und verlangt ein "faires Angebot" von den Arbeitgebern.

Von 12. bis 16. Oktober haben die Arbeitnehmervertreter österreichweit sieben Metaller-Betriebsrätekonferenzen abgehalten. Laut Gewerkschaftsangaben nahmen rund 2.300 Belegschaftsvertreter an den Konferenzen teil. Einstimmig beschlossen wurde die Abhaltung von Betriebsversammlungen in allen Betrieben der gesamten Metallindustrie und im Bergbau zwischen 21. Oktober und 1. November, sofern am 20. Oktober kein Kollektivvertragsabschluss zwischen Gewerkschaft und Arbeitgebern erzielt wird.

"Die Bereitschaft, Maßnahmen in den Betrieben zu setzen, ist groß", so die beiden gewerkschaftlichen Chefverhandler, Reinhold Binder (Pro-Ge) und Karl Dürtscher (GPA), am Montag in einer Aussendung. "Es wird Bewegung brauchen, denn die beschlossenen Betriebsversammlungen sind ein erster Schritt, wenn notwendig, können jederzeit weitere folgen."

Kollektivvertrag, aber flexibel

Der Chef des Instituts für Höhere Studien (IHS), Holger Bonin, hat in der ORF-"Pressestunde" am vergangenen Sonntag einen "möglichst flexiblen Abschluss" bei den Metaller-Kollektivvertrags-Verhandlungen ins Spiel gebracht. Es gebe zwar Unternehmen, die sich einen Abschluss in Höhe der Inflation von 9,6 Prozent leisten könnten, andere aber nicht. Er schlägt daher vor, dass diese "nach unten abweichen", um Beschäftigung zu sichern. Der IHS-Chef verwies auf sogenannte Öffnungsklauseln, die es in anderen Ländern für Unternehmen gebe, die sich die Lohnerhöhung nicht leisten können. Seiner Vorstellung nach könnten sie etwa mit einem Antrag des betroffenen Unternehmens bei den Sozialpartnern erfolgen.

Bonin kann sich aber nur "schwer praktisch vorstellen, dass der Abschluss sehr weit unter der Inflationsrate liegt". Denn auch die Gewerkschaft habe Erwartungen zu bedienen. Ein Kollektivvertragsabschluss deutlich unter der Inflationsrate der vergangenen zwölf Monate würde jedenfalls auf den Konsum und damit die Konjunktur drücken, erklärte kürzlich Wifo-Experte Benjamin Bittschi. (APA, 16.10.2023)