Frau klatscht
Bisher wurde geprüft, ob die Bewerberin oder der Bewerber rhythmisch klatschen kann. Dies soll künftig entfallen.
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Wien – Die Eignungsprüfung für die Aufnahme an Bildungsanstalten für Elementar- beziehungsweise Sozialpädagogik und an den Fachschulen für pädagogische Assistenzberufe wird reformiert. Unter anderem muss kein Rhythmus mehr nachgeklatscht werden, auch der Sport- und der Zeichenteil entfallen. So soll unter anderem die Diversität gefördert werden, heißt es in den Erläuterungen zu einer Verordnung des Bildungsministeriums.

Wie die Eignungsprüfung aktuell abläuft

Wer eine Ausbildung zur Kindergartenpädagogin oder zum Kindergartenpädagogen beginnen will, muss derzeit eine bis zu vierstündige Eignungsprüfung bestehen. Diese besteht aktuell aus vier Teilen – abgeprüft werden musikalische Bildbarkeit, die Fähigkeit zum schöpferischen Gestalten, körperliche Gewandtheit und Belastbarkeit sowie Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit. Künftig soll davon nur mehr die Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit bestehen bleiben.

Wie die Eignungsprüfung künftig aussieht

Entfallen würden dabei jene Prüfungsteile, bei denen etwa ein Rhythmus nachgeklatscht oder eine Melodie nachgesungen werden muss. Auch der Nachweis der Schwimmfähigkeit sowie etwa ein Lauf beziehungsweise ein Geschicklichkeitslauf mit abschließendem Purzelbaum müssen nicht mehr erbracht werden. Gleiches gilt für die Überprüfung der feinmotorischen und der "schöpferischen" Fähigkeiten etwa durch eine Zeichnung.

Schwerpunkt sozial-kommunikative Kompetenzen

Übrig bleibt der Nachweis der Kontakt- und Kommunikationsfähigkeit. "Der Schwerpunkt der Eignungsprüfung soll auf sozial-kommunikative Kompetenzen wie Persönlichkeitsbildung, Reflexion des eigenen Verhaltens oder Verhalten in der Gruppe gelegt werden", heißt es in den Erläuterungen. Dauern soll sie ähnlich wie bisher zwei bis vier Stunden.

Bereits im Vorjahr war ein ähnlich lautender Verordnungsentwurf in Begutachtung. Er wurde dann aber nicht umgesetzt.

Ebenfalls neu geregelt wurde ein Teilaspekt der Aufnahme an AHS und Mittelschulen. Zuletzt wurde schon per Gesetz die Möglichkeit geschaffen, an diesen Schulen eine englischsprachige Ausbildung als Schwerpunkt zu führen. Dafür werden nun die Vorgaben für die entsprechende Eignungsprüfung geschaffen – ähnlich wie es sie etwa für die musische Ausbildung oder den Sportbereich bereits gibt. (APA, 15.1.2024)