E-Auto mit Ladekabel
Nicht nur für E-Autos, sondern auch für die Ladeinfrastruktur gibt es in Österreich Förderungen.
IMAGO/Daniel Ingold

In Österreich gibt es diverse Förderungen für verschiedene Formen der E-Mobilität. Sie laufen stets von Anfang April bis Ende März eines jeden Jahres, gelten somit für das Jahr 2024 seit 1. April. Wer hier gut informiert ist, kann von den Förderungen für E-Autos, E-Motorräder und auch die entsprechende Ladeinfrastruktur profitieren. Und wer lieber mit dem Fahrrad unterwegs ist, der kann außerdem eine Förderung für E-Bikes nutzen, die für Privatpersonen bis zu 50 Prozent des Anschaffungspreises deckt. DER STANDARD bietet einen Überblick zu den aktuellen Förderungen im Bereich der E-Mobilität.

Für Privatpersonen

Privatpersonen bekommen für den Kauf eines E-Autos bis zu 5.000 Euro und für ein E-Motorrad bis zu 2.300 Euro Förderung. Im Bereich der privaten Ladeinfrastruktur gibt es für Wallboxen und intelligente Ladekabel in Einfamilienhäusern bis zu 600 Euro Förderung, Errichter von Gemeinschaftsanlagen in Mehrparteienhäusern erhalten bis zu 1.800 Euro, wie der ÖAMTC zusammenfasst.

Laut Informationen der Kommunalkredit Public Consulting ist die Förderung mit 50 Prozent der umweltrelevanten Investitionskosten begrenzt. Für E-Pkws gilt außerdem, dass der Bruttolistenpreis – also der Preis für das Basismodell ohne Sonderausstattung – 60.000 Euro nicht überschreiten darf. Bedingung ist zudem, dass die Fahrzeuge mit Strom beziehungsweise Wasserstoff aus erneuerbaren Energieträgern betrieben werden.

Details zu den Förderungen für Privatpersonen finden sich auch in einer Broschüre des Klima- und Energiefonds, aus der die folgende Tabelle stammt. Hier ist zudem aufgeschlüsselt, wie viel die Importeure und der Bund jeweils zur Förderung beitragen.

Klima- und Energiefonds

Für Hybridfahrzeuge gibt es keine Förderung mehr. Das ist per se nicht neu, die Förderung für Hybride war bereits im Vorjahr ausgelaufen, allerdings wurde im vergangenen Jahr noch ein Restbudget aufgebraucht, heißt es auf Nachfrage aus dem Umweltministerium.

Förderungen für E-Bikes

Möglich ist es zudem auch 2024, bei der Anschaffung von E-Bikes sowie von Transport- und Falträdern mit und ohne Elektroantrieb eine Förderung von bis zu 900 Euro in Anspruch zu nehmen. Seit 2. April kann das Ansuchen dafür gestellt werden, auch rückwirkend für bereits im März gekaufte Fahrräder.

Für (Elektro-)Transporträder beläuft sich die maximale Fördersumme auf 900 Euro und für (Elektro-)Falträder auf 500 Euro. Betriebe und Gemeinden werden bei der Anschaffung von mindestens fünf E-Bikes außerdem mit bis zu 300 Euro pro Fahrrad unterstützt. Die Bundesförderung ist für Betriebe mit maximal 30 und für Privatpersonen mit maximal 50 Prozent der förderfähigen Kosten gedeckelt und wird bei günstigeren Fahrrädern entsprechend reduziert. Beantragt werden kann die Bundesförderung unter www.umweltfoerderung.at.

In diesem Jahr entfällt allerdings der zuvor von den Händlern gewährte Händleranteil von 150 Euro. Die Händler können aber freilich weiterhin individuelle Rabatte gewähren. Außerdem ist beim Kauf im stationären Handel ein großer Fahrradservice inkludiert.

Im vergangenen Jahr wurden in Österreich 9.597 Fahrräder gefördert, darunter 3.774 (E-)Bikes, 3.301 (E-)Transporträder und 2.522 (E-)Falträder. Der Anteil der Privatpersonen liegt bei Transporträdern bei 82, bei Falträdern gar bei 96 Prozent. Neu ist in diesem Jahr eine breitere Definition von Transporträdern: Deren Zuladung muss nun nicht mehr als 80 Kilogramm, sondern nur noch mehr als 60 Kilogramm betragen, um die Förderung in Anspruch nehmen zu können.

Um als Privatperson die Förderung für Falträder in Anspruch nehmen zu können, ist der Besitz einer Jahreskarte für öffentliche Verkehrsmittel nötig. Grundgedanke dabei ist, dass mit dem Faltrad die berühmte "letzte Meile" bis zum Bahnhof bewältigt und dieses anschließend im Zug oder in der U-Bahn als Gepäckstück mitgeführt wird.

Betriebe: Bis zu 130.000 für E-Busse

Für Betriebe ist es möglich, neben den bereits genannten Fahrzeugen auch eine Förderung für die Anschaffung von E-Nutzfahrzeugen, E-Sonderfahrzeugen und größeren E-Bussen in Anspruch zu nehmen.

Zu beachten ist, dass die Betriebe die Förderungen für Einzelmaßnahmen – etwa die Anschaffung eines E-Pkws – nach der Umsetzung beantragen, eine Förderung für eine kombinierte Maßnahme – etwa ein Fahrzeug in Kombination mit Ladeinfrastruktur – muss bereits vorab beantragt werden.

Auch gibt es hier wieder verschiedene Fördersummen für die jeweiligen Anschaffungen – unter anderem abhängig davon, ob es sich um Einzelmaßnahmen oder um kombinierte Maßnahmen handelt –, die wiederum der entsprechenden Broschüre des Klima- und Energiefonds entnommen werden können. Große E-Busse können in einer kombinierten Maßnahme zum Beispiel mit bis zu 130.000 Euro gefördert werden. (Stefan Mey, 4.4.2024)