Samsung Galaxy A55
Der deutsche Patentteil wurde 2021 an das chinesische Unternehmen übertragen. Die Technologie wird in aktuellen Samsung Galaxy-Smartphones genutzt.
Proschofsky / STANDARD

Ein Urteil am Landgericht München I könnte sich für Samsung in Deutschland noch unangenehm auswirken. So berichtet Heise Online, dass der Technologiekonzern erstinstanzlich in einer Patentklage gegen das chinesische Unternehmen Datang Mobile verloren hat. Dabei geht es um den nationalen deutschen Teil des europäischen Patents EP2237607, welches das Zellübergabeverfahren in LTE/4G-Funknetzen per Time-Division-Duplex-Technik beschreibt. Dabei funken die 4G-Masten und Smartphones abwechselnd im gleichen Frequenzbereich, wodurch auch beim Gehen oder Fahren eine konstante Mobilverbindung gewährt werden soll.

Datang ist seit 20. April 2021 Inhaber des deutschen Patentteils. Die Rechte gingen damals aus der China Academy of Telecommuncations Technology an das Unternehmen über, welches 1998 aus der Universität heraus gegründet wurde. Datang ist kein sogenannter "Patenttroll", der von derartigen Klagen lebt, sondern entwickelt selbst aktiv Funktechnik und Produkte.

Noch nicht ausjudiziert

Das Landgericht München I sieht nun eine Entschädigungszahlung für alle 4G-fähigen Smartpohones vor, die Samsung seit dem 21. August 2021 in Deutschland verkauft hat. Zudem sollen alle noch im Handel befindlichen Geräte zerstört werden, welche die Technologie nutzen - praktisch beträfe das jedes aktuelle Galaxy-Smartphone, heißt es in dem Bericht des Fachmediums.

Allerdings ist das Urteil noch nicht rechtskräftig, Samsung kann dagegen in Berufung gehen. In einer Stellungnahme teilt das Unternehmen dem Medium mit, dass man das Gerichtsurteil gründlich prüfe und "geeignete rechtliche Schritte, einschließlich einer möglichen Berufung" festlegen werde. Unter Beachtung des Gerichtsurteils plane Samsung Maßnahmen, "die sicherstellen, dass unsere Kunden und deren Nutzungserlebnis von dem Urteil nicht beeinträchtigt werden."

Abgelehnt wurde zunächst eine Widerklage Samsungs, laut der eine Übertragung der Lizenzrechte nicht bekannt war und Datang kein ausbeutungs- und diskriminierungsfreies (FRAND) Lizenzangebot unterbreitet habe. Dem Medienbericht zufolge entscheidet das Landgericht München I häufiger zugunsten der Patentinhaber. In einer höheren Instanz könnte sich das Blatt also noch wenden. Bis zur letztinstanzlichen Entscheidung hat der Patentstreit auf Samsung-Kunden noch keine Auswirkungen. (stm, 28.4.2024)