Unter dem Druck der Märkte könnte Irland als erster Euro-Staat dazu gezwungen werden, unter den Rettungsschirm von Europäischer Union und Internationalem Währungsfonds (IWF) zu schlüpfen. Kredite aus dem Programm können innerhalb von vier bis fünf Wochen fließen. Im Folgenden ein Überblick, wie der Rettungsmechanismus ausgelöst werden kann und wie er gestaltet ist:

Stufe eins: Der Notfallsplan EFSM - Im ersten Schritt kommt in einer Krise ein Notfallfonds zum Greifen, der durch den EU-Haushalt garantiert wird und Kredite bis zu 60 Mrd. Euro umfasst. Er heißt Europäischer Finanzstabilisierungsmechanismus (EFSM). Um den Topf anzuzapfen, muss sich ein Land an die EU-Kommission wenden, die gemeinsam mit der Europäischen Zentralbank (EZB) den Finanzbedarf ermittelt. Die Regierung des Landes muss ein Konzept für die Sanierung der Staatsfinanzen an den Arbeitsausschuss der EU-Finanzminister schicken (WFA). Die Kommission handelt mit dem hilfsbedürftigen Land die Konditionen für die Hilfskredite aus. Der EU-Finanzministerrat entscheidet auf Vorschlag der Kommission und muss mit qualifizierter Mehrheit für den Antrag stimmen. Die Kommission kann dann Geld am Kapitalmarkt aufnehmen.

Stufe zwei: Kreditgarantien über die EFSF - Reicht die Hilfe nicht, folgt Stufe Zwei: Die Euro-Staaten halten bilaterale Kreditgarantien über 440 Mrd. Euro bereit, die Europäische Finanzstabilisierungsfaszilität (EFSF). Die Kreditlinien des Internationalen Währungsfonds sind auf 250 Mrd. Euro ausgelegt. Der Garantierahmen funktioniert ähnlich wie der EFSM. Der Hilfsantrag muss an die Euro-Finanzministergruppe gerichtet werden. Halten die Minister eine Unterstützung für gerechtfertigt, wird eine Delegation der EU-Kommission, der EZB und des IWF in das Land geschickt, um den Finanzbedarf festzustellen und mit der Regierung ein striktes Spar- und Reformprogramm abzustimmen.

Das Programm muss von der Eurogruppe und - insofern gleichzeitig Kredite vom IWF fließen sollen - vom Internationalen Währungsfonds angenommen werden. Konditionen und Auszahlungsmodalitäten werden in einer Vereinbarung festgehalten. Die EFSF kann dann über die deutsche Schuldenagentur Anleihen am Kapitalmarkt begeben und das Geld an das in Finanznot geratene Land weiterreichen. Der tatsächliche Abruf der Mittel erfolgt - wie bei anderen Programmen von IWF und EU - über einen längeren Zeitraum. Während der Laufzeit eines Programms kann die EFSF dann einzelne Kredittranchen ausreichen, wenn der betreffende Mitgliedstaat die wirtschafts- und finanzpolitischen Auflagen erfüllt.

Hilfe für Banken - Die EU-Staaten können im Notfall auch Banken mit Geldern aus dem Euro-Schutzschirm stützen. Sollte ein Staat bei der Hilfe für angeschlagene Finanzinstitute seine nationalen Mittel ausgeschöpft haben, kann er die bereitgestellten Stabilitätsmechanismen nutzen. Dies muss jedoch von einem Programm zur Restrukturierung des Bankensektors begleitet werden. Der Schutzschirm kann aber nicht vorbeugend ausschließlich zur Rettung von Banken aktiviert werden - der Staat müsste durch die Bankenkrise von akuter Finanznot bedroht sein.

Zeitliche Begrenzung - Der Schutzschirm ist auf drei Jahre - bis Ende Juni 2013 - begrenzt. Danach soll es einen neuen, dauerhaften Krisenmechanismus für Notfälle geben. Die EU-Staaten haben auf Druck Deutschlands und Frankreichs vereinbart, dass dann auch die privaten Gläubiger eines Landes einen Teil der Kosten tragen sollen. (APA/Reuters)