Wien - Die Arbeiterkammer ortet noch einige Mängel bei den seit 1. Jänner verpflichtenden Gehaltsangaben in Stelleninseraten. Vor allem Universitäten und der öffentliche Dienst drücken sich noch weitgehend um diese Basisinformation für Jobinteressenten - nur ein Viertel von ihnen hält sich an die Vorgabe. "Das geht gar nicht. Gerade der öffentliche Dienst hat eine Vorbildwirkung für Privatunternehmen. Wir fordern, dass auch hier Angaben zum Einkommen gemacht werden", betonte AK-Präsident Herbert Tumpel in einer Aussendung.

Insgesamt betrachtet fanden sich im Jänner aber bereits bei 85 Prozent der ausgeschriebenen Jobs in Zeitungen Angaben über die jeweiligen Verdienstmöglichkeiten - 2011 waren es laut Österreichischen Gewerkschaftsbund (ÖGB) nur fünf Prozent. Das Gehalt in Euro und die Bereitschaft zur Überzahlung sei heuer zum Jahresauftakt von einem Großteil der Unternehmen gesetzeskonform angegeben worden, freut sich die AK.

Besonders vorbildlich gehen den Angaben zufolge die Großbetriebe vor, die ihre Jobs zu 95 Prozent gesetzeskonform ausschildern. Dahinter folgen die Personalvermittler mit 89 Prozent. Am häufigsten missachtet wird das neue Gesetz von den Klein- und Mittelbetrieben - nur 71 Prozent geben hier die Bezahlung an.

Um den Prozentsatz generell weiter zu erhöhten, sollte die neue Regelung laut AK und ÖGB aber auch in den Landesgesetzen verankert werden. Dort fehle diese Verpflichtung noch gänzlich. "Die Inserate der Universitäten, des Bundes und der ausgegliederten Bundesunternehmen müssen das Einkommen aber genauso angeben wie private Unternehmen", fordert Tumpel.

Regelung auch für freie Dienstnehmer und firmeninterne Ausschreibungen

Geht es nach der AK sollen sich künftig alle Unternehmen an die gesetzlichen Vorschriften halten. Auch Jobs für freie Dienstnehmer müssten von der Regelung erfasst werden. Bei Privatbetrieben ist die Gehaltstransparenz derzeit nur bei Unternehmen mit Kollektivvertrag oder einem gesetzlichen Gehaltsschema Pflicht.

Der ÖGB fordert Gehaltsangaben auch für firmeninterne Jobausschreibungen. "Egal ob am schwarzen Brett oder in Betriebszeitungen, es muss angegeben werden, wie viel man mindestens verdienen kann", so ÖGB-Bundesfrauenvorsitzende Brigitte Ruprecht.

Analyse von Stelleninseraten

Die Arbeiterkammer analysierte 2.609 Stelleninserate, die im Jänner in den vier Printmedien "Der Standard", "Die Presse", "Kurier" und "Kronenzeitung" erschienen. Parallel dazu untersuchte sie bei fünf Online-Jobbörsen die Ausschreibungen in drei ausgewählten Berufsbereichen (kaufmännische Assistenz, Mechatronik und Abteilungsleiter).

Die Online-Gehaltsangaben hinkten im Jänner mit einem Anteil von 80 Prozent hinter jenen in Printmedien (85 Prozent) her, geht aus der Studie hervor. Vor allem bei den im Internet ausgeschriebenen Führungspositionen sei die Bereitschaft, das Einkommen anzugeben, deutlich geringer als etwa bei Jobangeboten für kaufmännische Assistenz.

Seit 1. Jänner 2012 muss in einem Stelleninserat stehen, wie viel man mindestens verdienen kann. Hält sich ein Unternehmen nicht an das Gesetz, erhält es zunächst eine Mahnung. Ab dem zweiten Versäumnis ist eine Geldstrafe von bis zu 360 Euro fällig. (APA)