Wien - Frank Sronach wird es nicht schwer haben, eine Partei zu gründen: "Mit der Hinterlegung der Satzung ist es getan. Der Staat hat sich hier verfassungsrechtlich bewusst zurückgehalten: Parteigründungen soll keine große Hürde entgegenstehen", sagt Michael Kogler, der mit zwei Kollegen vom Verfassungsdienst des Bundeskanzleramts das Buch Recht der politischen Parteien (Jan Sramek Verlag) geschrieben hat.

Im Innenministerium sind 930 Satzungen hinterlegt, berichtet sein Koautor Christian Eisner: "Wobei man anmerken muss, dass von denen nur ein verschwindend geringer Teil aktiv ist."

Abspaltungen

Eben weil es in Österreich leichter ist, eine Partei zu gründen als einen Verein, sind auch immer wieder Parteien entstanden, deren Gründer sich populäre Themen auf ihre Fahnen schreiben wollten - aber dann keine Mitstreiter gefunden hatten. Etliche Parteigründungen waren Abspaltungen von bestehenden Parteien - etwa durch den ehemaligen SPÖ-Finanzsprecher Stephan Tull, der 1980 aus Parlamentsklub und Partei ausgetreten ist und die "Grüne Reform-Partei" sowie die "Grüne Union" gegründet hat.

So sind in den frühen 1980er-Jahren etliche Parteien mit mehr oder weniger fundiertem ökologischem Programm eingetragen worden. Von vielen hat man nie wieder gehört - andere sind gerade ein-, zweimal im Vorfeld von Wahlen beobachtet worden. Manche Parteigründung dürfte damals überhaupt nur dem Zweck gedient haben, Verwirrung zu stiften - die Vielfalt grüner Parteien (und noch mehr Listen, die teilweise nie als Partei konstituiert wurden) hat seinerzeit dazu geführt, dass die Grünen erst 1986 ins Parlament einziehen konnten. Um jeglicher Verwechslung vorzubeugen, lautete der Name damals: "Die Grüne Alternative - Liste Freda Meissner-Blau".

Keine Pflicht, aktiv zu sein

Hinter vielen der Karteileichen steht überhaupt niemand mehr: "Wenn es keinen Vertreter der Partei gibt, weil der Einzige verstorben ist, bleibt die Satzung auf ewig hinterlegt. Eine Partei hat keine Pflicht, aktiv zu sein - und es gibt auch keine amtswegige Aufsicht", sagt Koautor Ulrich.

Österreich hat sich - teilweise aus historischer Erfahrung - sehr mit Regelungen über Parteien zurückgehalten. Nur der Verdacht der nationalsozialistischen Wiederbetätigung löst staatliches Handeln aus. Aber Formfehler sind bis zur Novelle des Parteiengesetzes ohne Sanktionen geblieben, sagen die Autoren. Das ginge so weit, dass eine der Parlamentsparteien ihren Recherchen zufolge gar keine Satzung im Innenministerium hinterlegt hat. "Den Staat interessieren Parteien nicht. Jedenfalls so lange sie keine Spenden bekommen", verweist Eisner auf den radikalen Umbruch, den die lange aufgeschobene, unter dem Eindruck des Untersuchungsausschusses im Sommer beschlossene Novelle bewirkt hat.

Jetzt aber wird vor allem für die Parlamentsparteien relevant, was ihnen alles zugerechnet wird: Frühere Regelungen zur Parteifinanzierung konnten über nahestehende Organisationen umgangen werden. Die Neuregelungen hätten dagegen alle Schlupflöcher geschlossen und anonyme Spenden über 1000 Euro unter Strafe gestellt - was europaweit einzigartig sei. Kogler: "In den Bundesländern gibt es jetzt enormen Informationsbedarf, was man bei der Parteifinanzierung darf und was nicht. Ich unterstelle niemandem, dass er bisher etwas Böses beabsichtigt oder getan hat - aber jetzt wollen alle korrekt sein. Und das ist gut so." (Conrad Seidl, DER STANDARD, 13.9.2012)