Geht es nach dem Bundeskommunikationssenat, verstößt der ORF mit der Präsenz in Social Media gegen das gesetzliche Verbot ständiger Foren. 

Foto: Screenshot: facebook.com

Der Bundeskommunikationssenat (BKS) verbietet dem ORF nun Postings auf seiner Facebook-Präsenz. In einem neuen Bescheid, der auf dem Spruch des Verfassungsgerichtshofs (VfGH) basiert, wonach das ORF-Gesetz in Sachen Social Media-Verbot verfassungswidrig sei, erinnert der BKS nun an das Foren-Verbot im ORF-Gesetz. Das VfGH-Ergebnis werde so konterkariert, hieß es dazu aus dem ORF.

Demnach argumentiert der Bundeskommunikationssenat, dass der ORF auf Facebook gegen das gesetzliche Verbot ständiger Foren verstoße. Die Posting- und Interaktionsmöglichkeit für User auf Facebook und anderen sozialen Netzwerken ist jedoch integraler Bestandteil dieser Angebote. Insofern läuft das vom BKS ausgesprochene "Forenverbot" faktisch auf ein abermaliges Verbot der Nutzung sozialer Netzwerke für den ORF hinaus.

Wrabetz: "Ich bin fassungslos"

"Ich bin fassungslos, wie der BKS das Facebook-Verbot 'durch die Hintertüre' wieder einführt und die normale Nutzung sozialer Netzwerke untersagt", erklärte ORF-Generaldirektor Alexander Wrabetz in einer ersten Reaktion. Er sieht einen "beispiellosen Eingriff in die Meinungsfreiheit" und will diesen "selbstverständlich auch diesmal nicht hinnehmen".

Der ORF werde wie bisher dem Bescheid Folge leisten, hieß es weiters aus dem öffentlich-rechtlichen Sender. Selbstverständlich würden wieder alle Rechtsmittel - in Form der Anrufung der Höchstgerichte und der Beantragung aufschiebender Wirkung - ergriffen.

Redakteursrat protestiert

Der ORF-Redakteursrat schreibt in einer Reaktion etwas vergröbernd, dass "der Bundeskommunikationssenat dem ORF erneut den Facebook-Auftritt verbietet" , dies sei "völlig absurd". Er präzisiert, dass das Foren-Verbot "de-facto ein Verbot dieser neuen Medien für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in Österreich" bedeute. Denn: "Der Kern sozialer Medien ist die Interaktion. Dem Publikum wird die Möglichkeit genommen, sich in Foren zu äußern, mit den Sendungsmachern in Kontakt zu treten, kurz: diese inzwischen völlig selbstverständliche Form der Kommunikation zu nutzen.

Dem Redakteursrat ist die Entscheidung des Senats nach dem Erkenntnis des Verfassungsgerichts über grundsätzlichen Zugang zu sozialen Medien "umso unverständlicher". Redakteursratschef Dieter Bornemann sieht auch durch das Forenverbot die Meinungsfreiheit eingeschränkt, es sei "rückständig, weltfremd und schadet dem ORF genauso wie dem Publikum". (red, APA, 17.9.2013)