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EU-Bürger, die hier wählen wollen, sollten bis 11. März im Wählerregister eingetragen sein.

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Grafik: Maria von Usslar

"Ich bin deutsche Staatsbürgerin und lebe in Wien. Wenn ich in Wien an der EU-Wahl teilnehme, wähle ich dann deutsche oder österreichische Kandidaten?", fragt Userin Lena H. per E-Mail.

Für EU-Bürger, die in Österreich ihren Hauptwohnsitz haben, gibt es zwei Möglichkeiten: Sie können entweder per Briefwahl in ihrem Herkunftsland die Stimme abgeben oder an ihrem Wohnsitzort in Österreich. Je nachdem, für welche Variante man sich entscheidet, gelten unterschiedliche Bedingungen.

Wahl in Österreich

Wer in Österreich an der Wahl teilnimmt, entscheidet über die österreichischen Kandidaten im EU-Parlament. Voraussetzung ist, dass man das 16. Lebensjahr abgeschlossen hat und am Stichtag in Österreich hauptgemeldet sowie im Wählerverzeichnis eingetragen ist. Als Stichtag wurde der 11. März definiert. Konkret heißt das: Wer mit 11. März in Österreich hauptgemeldet ist, darf hier an der Wahl teilnehmen, wenn er oder sie bereits aufgrund einer früheren Wahl im Wahlregister eingetragen ist oder dies bis 11. März nachgeholt hat.

Wahl im Herkunftsland

EU-Bürger und -Bürgerinnen, die in Österreich leben, aber im Herkunftsland wählen möchten, müssen sich auch dort rechtzeitig in die Wählerevidenz eintragen lassen. Die Fristen dafür sind unterschiedlich geregelt. Deutsche Staatsbürger haben beispielsweise bis zum 4. Mai Zeit, um einen Antrag zu stellen und eine Versicherung an Eides statt abzugeben. Das entsprechende Formular kann auf der Webseite des Bundeswahlleiters heruntergeladen werden. Das Wahlalter liegt hier, anders als bei der Wahl in Österreich, bei 18 Jahren.

Wer sich entschieden hat, in Österreich wählen zu gehen, kann dies übrigens beim nächsten Urnengang widerrufen: Die Entscheidung erfolgt von Wahltermin zu Wahltermin. (sterk, derStandard.at, 18.2.2014)