"E-Mails unterliegen grundsätzlich dem Briefgeheimnis", sagte der Leiter der Rechtsabteilung der Arbeiterkammer (AK), Kurt Retzer, am Dienstag auf Anfrage. Eine Kontrolle der elektronischen Post sei nur dann erlaubt, wenn die Menschenwürde nicht verletzt werde und es eine Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat gibt. Sollte es im Unternehmen keine Mitarbeitervertretung geben, müsse eine Vereinbarung mit jedem einzelnen Arbeitnehmer getroffen werden, so Retzer.

Nicht erlaubt

Dem Chef sei es nicht erlaubt, auf Grund eines dringenden Verdachtes – beispielsweise auf Betriebsspionage – eigenmächtig zu handeln. Dazu seien nur die Behörden befugt. Retzer empfiehlt allen Arbeitnehmern entsprechende Vereinbarungen abzuschließen und deren Einhaltung zu kontrollieren. In dieser Abmachung müsse auch geklärt werden, was überwacht werde – etwa nur wer wohin ein Mail schickt oder auch was in dem Mail steht. Private Post gehe den Chef jedenfalls nichts an, betonte Retzer.

Jeder zweite österreichische Konzern überwacht Mitarbeiter-Mails

Wie berichtet, hat Hitachi Data Systems heute eine Umfrage präsentiert, wonach die elektronische Post jedes zweiten Arbeitnehmer in einem österreichischen Großbetrieb kontrolliert werde. (APA)