Wien – Die Geschäftsführung der Burgtheater GmbH hat am Dienstag verkündet, dass sie fürs neue Geschäftsjahr nach Einsparung von 4,2 Millionen Euro ein ausgeglichenes Budget vorgelegt und genehmigt bekommen hat. "Die Fortbestehensprognose für das Spieljahr 2014/2015 konkretisiert sich", erklärte der kaufmännische Burg-Chef Thomas Königstorfer.

Weniger erfreulich fällt die Expertise der Kanzlei Dorda Brugger Jordis aus, die im Auftrag der Republik (vertreten durch Kunstminister Josef Ostermayer) rund um die Burg-Turbulenzen erstellt wurde. Auf 134 Seiten hat (federführend) Anwalt Thomas Angermair etwaige Sorgfaltspflichtverletzungen, Haftungen und Schadenersatzansprüche der Bundestheaterholding gegen den vormaligen künstlerischen Burgtheater-Chef Matthias Hartmann und Holdingchef Georg Springer geprüft. Er führt die Holding seit Gründung 1999, ist bis Ende 2014 unter Vertrag.

Für Ex-Burg-Chef Hartmann schaut es laut Bericht trüb aus: Das Burgtheater habe über längere Zeit "weder über ein ordnungsgemäßes Rechnungswesen noch über ein funktionierendes Internes Kontrollsystem (IKS) verfügt". Dafür, dass dieser Mangel nicht behoben wurde, sei (auch) der künstlerische Geschäftsführer verantwortlich – egal, ob Hartmann gegen "die Missstände (...) nichts unternahm, oder sich um Rechnungswesen gar nicht (...) kümmerte" und die Mängel daher gar nicht erkannte.

Bei Holdingchef Springer sei laut dem Gutachten „nicht auszuschließen, dass er von den Praktiken der ehemaligen kaufmännischen Burgtheater-Geschäftsführerin Sylvia Stantejsky – insbesondere etwa aus dem Kontakt mit diversen Künstlern – zumindest Kenntnis hatte. Pflichtverstöße (hätten auch arbeitsrechtliche Folgen, Anm.) setzten aber die Vernachlässigung von Aufsichts- und Kontrollpflichten voraus. Der Rechnungshof (RH) stellt solche im Rohbericht fest, die Bundestheaterholding weist sie zurück.

Holding verteidigt sich

Laut RH hat Springer als Aufsichtsratschef der Töchter (Burgtheater, Staats- und Volksoper, Servicegesellschaft) "deren ungenauen Jahresbudgets zugestimmt und keine Maßnahmen zur Verbesserung der Planungsqualität gesetzt". Weitere Kritikpunkte: Es habe längere Zeit kein "den Anforderungen der Holding genügendes" IKS, Berichtswesen, Konzerncontrolling, Risikomanagement gegeben. Allein das legt laut "Angermair-Bericht" von 30. April "nahe, dass Springer seiner Verpflichtung zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung nicht nachkam". Aber: Die Stellungnahme der Holding entkräfte "die vom RH festgestellten Mängel zum Teil". Was Springer nicht unbedingt vor Haftungen und anderen Rechtsfolgen schützen muss, denn: "Unabhängig davon (...) ist er verpflichtet, für ein rechtmäßiges Verhalten der Geschäftsführung der Bühnengesellschaften zu sorgen." Dass die Mängel in der Burg "tatsächlich über Jahre bestanden, lässt den Verdacht aufkommen, dass von Springer keine wirksamen Maßnahmen zu deren Beseitigung ergriffen wurden und er seinen (...) Pflichten (...) nicht vollständig gerecht wurde".

Zudem werfen die Juristen Springer vor, er habe als Burg-Aufsichtsratschef (bis April 2014) "gegen seine Redepflicht verstoßen". Soll heißen: Er hat seinen Kollegen im Gremium sein Mehrwissen (aus der Funktion als Holdingchef) nicht weitergegeben.

In der Zusammenfassung relativieren die Gutachter ihren Befund etwas: "Es empfiehlt sich, vor Einleitung rechtlicher Schritte (...) das Vorliegen des Endberichts des Rechnungshofs abzuwarten." (Renate Graber, DER STANDARD, 18./19.6.2014)