Völlig richtig: Kein Mensch muss kritisieren, dass sich Formel-1-Boss Bernie Ecclestone dank seines immensen Vermögens freikaufen konnte. Er hat einfach nur von seinem Recht Gebrauch gemacht und den Paragrafen 153a der deutschen Strafprozessordnung für sich in Anspruch genommen. Dieser ist kein Privileg für Reiche, er gilt auch für Otto Normalsünder.

Dieser jedoch hat in der Regel nicht so viel Geld, daher fällt der Freikauf nicht auf und stinkt auch nicht so schrecklich wie dieses Geld, das Ecclestone nun bezahlt.

Denn trotz aller formalen Richtigkeit bleiben Merkwürdigkeiten, die vielleicht Spitzenjuristen mit dicken Kommentaren zum Strafgesetzbuch erklären können, die normale Bürger aber nicht verstehen. Etwa, warum Ex-Bayernbanker Gerhard Gribkowsky für jene Bestechung 8,5 Jahre ausfasste, die Geldgeber Ecclestone nun wegkaufen kann.

Oder warum die Erkenntnis, das Ganze lieber so zu beenden, so spät kam. Wenn nichts dran war an der Sache, warum wurde die Anklage zugelassen? Oder Ecclestone später nicht per Urteil, also erster Klasse, freigesprochen?

Aber es sind ja alle zufrieden: Ecclestone, der frei bleibt, der Richter, der kein Urteil schreiben muss, die Staatsanwaltschaft, die dem Freistaat ein schönes Körberlgeld verschafft hat. Entlastung der Justiz nennt man das dann. Da gäbe es aber noch eine andere Möglichkeit für den Staat. Er könnte solche "Deals" durch mehr Personal verhindern. (Birgit Baumann, DER STANDARD, 6.8.2014)