Wien – Nach der Sommerpause geht es in die heiße Phase. Im Herbst soll dann die Verteilung des Steuerkuchens zwischen Bund, Ländern und Gemeinden auf neue Beine gestellt werden. Der alte Finanzausgleich läuft nämlich mit Jahresende aus.

Einen Satz hört man in diesem Zusammenhang seit Jahren von diversen Politikern. Die Verteilung der Gelder solle sich doch mehr an tatsächlich erbrachten Leistungen orientieren. In der Praxis passiert das nämlich sehr häufig nicht. Am Beispiel der Kinderbetreuung: Die Zahlungsströme sind hochkomplex, wie diese Grafik zeigt:

Unabhängig von der Qualität

Die gesetzlichen Rahmenbedingungen kommen von den Ländern, die Umsetzung der Kinderbetreuung liegt dann bei den Gemeinden, die die laufenden Kosten tragen (allerdings Förderungen der Länder bekommen). Die Länder wiederum bekommen den Großteil ihrer Mittel vom Bund.

De facto führt das dazu, dass die Gemeinden am Ende des Tages immer gleich viel Geld bekommen – unabhängig davon, ob sie ein gutes oder schlechtes Kinderbetreuungsangebot schaffen. Arbeiterkammer (AK) und Industriellenvereinigung (IV) wollen das ändern. Sie haben am Montag nochmals ihr Reformmodell präsentiert, um den Druck in den Verhandlungen für den neuen Finanzausgleich zu erhöhen.

Direkte Förderung

Die Grundidee dahinter: Die Gemeinden sollen zumindest die Hälfte der Gelder für Kinderbetreuung direkt, also ohne Zwischenschaltung der Länder, bekommen. Für jedes Kind wäre ein Fixbetrag vorgesehen, wodurch Anreize entstünden, mehr Plätze zu schaffen.

Zusätzlich plädieren AK und IV dafür, Qualitätskriterien einzubauen. Der Satz pro Kind wäre also höher, wenn der Kindergarten auch am Nachmittag offen hat oder es nur wenige Schließtage pro Jahr gibt. Auch soziale Kriterien könnten aufgenommen werden, sagt AK-Expertin Maria Kubitschek und und IV-Generalsekretär Christoph Neumayer.

Ein Rechenbeispiel aus dem Modell: Für ein Kind mit nichtdeutscher Muttersprache bekäme die Gemeinde bei guten Öffnungszeiten des Kindergartens 7.490 Euro. Ein anderer Kindergarten, der nur am Vormittag offen hat, bekäme für ein Kind mit deutscher Muttersprache nur 1.300 Euro.

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Mehr Geld bei besserem Angebot: Darauf basiert das Modell von AK und IV.
Foto: reuters

Schwierige Umsetzung

Vorgelegt wurden das Modell, das auf einer Studie des Zentrums für Verwaltungsforschung beruht, bereits vor einem knappen Jahr. Finanzminister Hans Jörg Schelling (VP) hat es auch explizit gelobt.

Dessen Umsetzung ist dennoch nicht rasend wahrscheinlich. Das macht der Präsident des Gemeindebundes, Helmut Mödlhammer, im Gespräch mit dem STANDARD klar. Man habe neun unterschiedliche Landesregelungen bei der Kinderbetreuung. Sie anzupassen, "geht sich bis Jahresende sicher nicht aus, weil die Länder sagen, sie schaffen das nicht".

Schlecht vorbereitet

Dabei fordere auch er seit Jahren ein solches Modell. Mödlhammer wäre sogar bereit gewesen, für die Bündelung der Kindergartenkompetenz bei den Gemeinden die Zuständigkeit im Gesundheitswesen aufzugeben. Ein solcher Abtausch sei mit den Ländern aber nicht zu machen, sagt Mödlhammer, der auch klagt: "Beim Finanzausgleich ist nichts vorbereitet worden. Das ist ärgerlich."

Bestenfalls könne man jetzt bei der neuen Finanzierung der Kinderbetreuung noch Pilotversuche mit einigen Gemeinden machen. Mehr aber nicht. In diese Richtung hatte sich zuletzt auch bereits Schelling geäußert. Er hofft auf "Etappenlösungen", denn: "Die Reformbereitschaft ist enden wollend." (Günther Oswald, 8.8.2016)