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Wien – Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) will eine bessere Nachvollziehbarkeit von Geschworenen-Urteilen. Allgemein begrüßte er am Mittwoch im Gespräch mit der APA eine Reform der Laiengerichtsbarkeit und denkt nun die Einsetzung einer Arbeitsgruppe zu diesem Thema an. Zu einer Anlassgesetzgebung aufgrund des viel diskutierten Urteils im Grazer Amokfahrer-Prozess dürfe es aber nicht kommen.

Brandstetter wünscht sich eine "Reform im Sinne der besseren rechtsstaatlichen Nachvollziehbarkeit" von Geschworenen-Urteilen. Dieser Punkt sei auch bereits im Regierungsprogramm enthalten, für den Justizminister ist eine Umsetzung in dieser Legislaturperiode sehr wohl möglich. Das Justizministerium hat bereits 2009 eine Arbeitsgruppe für eine mögliche Reform eingesetzt, die 2011 dem Parlament einen umfassenden Schlussbericht übermittelt hat.

Noch eine kleinere Arbeitsgruppe

Nun will Brandstetter deren Vorschläge wieder aufgreifen, am besten in einer weiteren, kleineren Arbeitsgruppe: "Wir werden den Bericht noch einmal anschauen und zur Diskussion stellen." Die Debatte solle völlig offen verlaufen, dennoch zeigt der Minister bereits Sympathie für einige gestellte Forderungen. So reduziere sich die Urteilsbegründung derzeit auf einen Verweis auf die Entscheidung der Laienrichter. Brandstetter: "Das entspricht nicht mehr heutigen rechtsstaatlichen Standards."

Laut dem Justizminister ist Österreich eines der letzten Länder in der EU, das die Geschworenengerichtsbarkeit in dieser Form noch aufrecht erhält. Er hofft auf eine rege politische Diskussion, auch müsse man das Rad nicht neu erfinden. Wichtig ist dem Minister aber auch, dass der Zeitpunkt der Diskussion nicht als Kritik an der Grazer Entscheidung im Amokfahrer-Prozess verstanden werden könnte.

Rechtsanwälte fordern Reform

Auch der Österreichische Rechtsanwaltskammertag spricht sich für eine umfassende Reform der Geschworenengerichtsbarkeit aus. Zum einen müsse es künftig eine Begründungspflicht geben, forderte Ernst Schillhammer vom Arbeitskreis Strafrecht am Mittwoch im Gespräch mit der APA. Weiters sollten Anwälte – und auch Staatsanwälte – bei der Rechtsbelehrung der Laien vor dem Urteil anwesend sein.

Derzeit beschränke sich die Urteilsbegründung nach einem Geschworenen-Prozess auf einen "lapidaren Satz", so Schillhammer – nämlich auf den Verweis auf die Entscheidung der Laien selbst. Aus diesem Grund verlangt der Rechtsanwaltskammertag die Einführung einer inhaltlichen Begründungspflicht. "Wir fordern das bereits seit Jahren", so Schillhammer, vor einem Jahr habe man ein entsprechendes Papier an die Justizsprecher der Parlamentsfraktionen übermittelt. Auch die Vereinigung der Strafrichter habe sich dafür ausgesprochen.

Rechtsbelehrung der Laien

Eine weitere Forderung der Rechtsanwälte betrifft die Rechtsbelehrung der Laien vor der Beratung nach dem Beweisverfahren. Diese sei derzeit weder öffentlich, noch "parteiöffentlich". Letzteres will Schillhammer geändert sehen, also die Anwälte und Staatsanwälte zum Prozedere hinzuziehen. Auf diverse detaillierte politische Forderungen zu einer Reform der Geschworenengerichtsbarkeit will der Jurist nicht eingehen. Diese werde man sich genau anschauen, kündigte er an. (APA, 5.10.2016)