Vor nunmehr fast 30 Jahren begann eine Gruppe von Schulleiterinnen und Schulleitern aus unterschiedlichen Schultypen am Thema Schulautonomie zu arbeiten und forderte von der Politik die Abkehr von zentraler Steuerung hin zu Verantwortung am Schulstandort. Die Initiatoren von damals dürfen sich freuen, drei Jahrzehnte Warten hat sich doch noch gelohnt.

Zwar wurden seither einige Schritte Richtung Autonomie gesetzt, wie die Einführung der finanziellen Autonomie für Bundesschulen oder die Möglichkeit autonomer Schwerpunktsetzungen via Änderungen der Stundentafeln. Insgesamt gesehen waren das allerdings nur kleine Schrittchen, noch dazu getrübt dadurch, dass fast zeitgleich mit der Einführung der Schulautonomie zentrale Sparmaßnahmen wie Stundenkürzungen autonom am Standort umgesetzt werden mussten, was bei vielen, die damals damit befasst waren, heute noch reflexartige Abwehrreaktionen hervorruft.

Ein Paket mit ...

Zum ersten Mal also hat die Bundesregierung ein Paket bildungspolitischer Maßnahmen zur Implementierung von Schulautonomie auf unterschiedlichsten Ebenen vorgelegt, das mittel- und langfristig unsere Schullandschaft nachhaltig positiv verändern könnte. Was in der Praxis in manchen Bundesländern ohnehin schon gehandhabt wird, soll künftig an allen Schulen möglich sein, nämlich die Auswahl der Lehrer an der Schule selber, womit den Direktoren auch die Verantwortung dafür übertragen wird. Wenn sich Letztere künftig auch von für den Beruf nicht Geeigneten trennen dürfen, was derzeit noch nicht vorgesehen ist, wäre die Voraussetzung für professionelles Personalmanagement gegeben.

... vielen Maßnahmen

Ob die Direktoren alleine über die Personalauswahl entscheiden oder ob dafür ein Personalrat zuständig wäre, sollte man noch diskutieren, die Entscheidung darüber könnten aber auch die jeweiligen Schulen treffen. Auch die Leiterbestellung, die jetzt nicht nur nach Schultyp, sondern je nach Bundesland unterschiedlich gehandhabt wird, soll vereinheitlicht und professionalisiert werden. Dass die Unterrichtsorganisation den Schulen selbst überlassen bleiben soll, ist ebenso vernünftig wie die Möglichkeit der Bildung von sogenannten Schulclustern.

Schließlich würden Schulen, die in einem Verbund organisiert sind, über gemeinsame Ressourcen verfügen, die sie gezielt nutzen können. Wenn etwa eine Schule große Sportstätten hat, die sie nicht zur Gänze nützt, könnte eine andere Schule im Verbund, die genau hier Bedarf hat, die Räumlichkeiten der anderen Schule mitnutzen. Auch die Lehrer könnten gezielt an den Schulen dort eingesetzt werden, wo ihre speziellen Kenntnisse und Fähigkeiten am meisten gefragt sind. Die Entlastung der Direktoren von administrativen Tätigkeiten, die derzeit einen Großteil ihres Arbeitsalltags ausmachen, würde durch die künftig vorgesehene Clusterleitung eine verstärkte Hinwendung zu pädagogischen Aufgaben ermöglichen.

Kurzum: Dieses Schulreformpaket eröffnet die Möglichkeit eines Paradigmenwechsels im System, der das Zeug hätte, die Schulkultur nachhaltig zu verändern. Ein langer Prozess, gewiss, der gute Vorbereitung braucht, aber das ist den Verantwortlichen ohnehin bewusst.

So weit, so gut. Oder auch nicht. Denn zur Euphorie besteht leider kein Grund. Wenn man sich nämlich die Details ansieht bzw. wenn man bemerkt, was auch in den Details nicht vorkommt, dann fällt die Gesamtbilanz deutlich nüchterner aus. So werden die Pflichtschulen auch künftig nicht in den Genuss einer finanziellen Autonomie kommen, können also nicht aus einem Globalbudget ihre eigene Gewichtung vornehmen, eine Möglichkeit, die die Bundesschulen seit 1996 in gewissem Ausmaß haben. Warum auch künftig diese Unterscheidung? Oder sehen wir uns die Schulcluster an. Wer angenommen hat, dass solche Cluster in einer Bildungsregion alle Schultypen umfassen werden, muss enttäuscht sein.

Das erfolgreiche Südtiroler Modell, an das man sich angelehnt hat, kennt keine nach Schultypen getrennten Organisationseinheiten. Anders hierzulande. Es soll nämlich Cluster von Landesschulen und Cluster von Bundesschulen geben. Warum eigentlich? Bildet sich hier der unsägliche Kompetenzstreit zwischen Bund und Land ab, oder soll damit etwa der "Einführung der Gesamtschule durch die Hintertür" von vornherein ein Riegel vorgeschoben werden? Ein Schelm, wer solches denkt.

Darüber hinaus sind Bildungen von Schulclustern nur innerhalb von Bundesländern möglich, wodurch in Grenzregionen auf regionale Bedürfnisse nur beschränkt eingegangen werden kann. Pessimisten könnten in dieser Einschränkung auch die Gefahr der Verländerung des Schulsystems sehen, was von der überwiegenden Mehrzahl einschlägiger Experten abgelehnt wird. Auch die völlig offene Frage der konkreten Ausgestaltung der künftigen Bildungsdirektionen, um die seit der Ankündigung des Reformpakets im November 2015 gerungen wird, spielt in diesem Kontext eine Rolle – gar nicht zu reden von den sogenannten Modellregionen für die gemeinsame Schule, die mit 15 Prozent je Bundesland gedeckelt sind. Von einer zufriedenstellenden Lösung dieser zwei großen Komplexe wird es auch abhängen, ob die Einführung der neuen Schulautonomie gelingen wird. Realisten gehen davon aus, dass mehr als bescheidene Kompromisse nicht zu erwarten sind.

Problematisch ...

Besonders problematisch aber ist die Tatsache, dass in diesem Reformpaket ein ganz wichtiger Faktor fehlt, nämlich eine gerechte Ressourcenzuteilung an Schulen gemäß einem Chancenindex. Schon jetzt sind insbesondere die Pflichtschulen in den Großstädten mit Herausforderungen konfrontiert, die noch vor einigen wenigen Jahrzehnten undenkbar waren: eine heterogene, mehrsprachige Schülerschaft, mit Leistungsdifferenzen innerhalb einer Klasse von bis zu zwei Schuljahren oder mehr schon zu Beginn der Schullaufbahn. Auch analphabetische Schüler kommen zunehmend in die Neuen Mittelschulen, nicht nur Kinder und Jugendliche auf der Flucht, sondern nicht wenige kommen im Zuge europäischer Binnenmigration.

Dazu kommt, dass sich an den Neuen Mittelschulen im städtischen Bereich zunehmend Schüler aus sozial schwachen Elternhäusern mit niedrigem Bildungsstand finden, auch ohne sogenannten Migrationshintergrund. Zwar gibt es für Schulen mit mehrfachen solchen Herausforderungen zusätzliche Ressour-cen, doch reichen diese bei weitem nicht aus. Sie brauchen Sozialarbeiter, Schulpsychologen, Sprach- und Förderlehrer, Freizeitpädagogen, um nur einige zu nennen.

... und herausfordernd

Warum ist der Chancenindex, der ursprünglich im Paket enthalten war, fallengelassen worden? Wenn wir die Bildungseinrichtungen, und das trifft auch die Kindergärten, die mit solchen Herausforderungen umgehen müssen, nicht entsprechend ausstatten, dann werden die neuen autonomen Schulen auch in Zukunft junge Menschen am Ende ihrer Schulpflicht entlassen, die nicht sinnerfassend lesen können und die Grundrechnungsarten nicht beherrschen. Und das ist schon jetzt nicht nur ein menschliches und ökonomisches Problem, sondern wird zunehmend auch zum Demokratieproblem. (Heidi Schrodt, 21.10.2016)