Rascher Neustart: Entschuldung nach drei statt wie bisher sieben Jahren.

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Wien – Die Regierung packt nun auch das heikle Kapitel Privatinsolvenz an. Sie will vor allem gescheiterten Selbstständigen eine rasche Chance auf einen Neustart geben. Dazu soll die Zeit der Abschöpfung von derzeit sieben auf drei Jahre reduziert werden, heißt es im neuen Regierungsprogramm. Und: Das Verfahren gilt als beendet, auch wenn die Mindestrückzahlung von zehn Prozent verfehlt wird.

Zur Erklärung: Wer seine Rechnungen nicht mehr bezahlen kann, hat derzeit mehrere Möglichkeiten, wieder auf solidere finanzielle Beine zu kommen. Meistens erfolgt das im Wege einer Einigung zwischen Schuldner und Gläubiger in Form eines Zahlungsplans. Alternativ dazu gibt es das Abschöpfungsverfahren, bei dem der Schuldner auf das Existenzminimum gepfändet wird und zehn Prozent "Restschuldbefreiung" über die genannten sieben Jahre erbringen muss. Im Vorjahr wurden knapp 7.900 Privatkonkursverfahren eröffnet.

Kompensation gesucht

Für Gläubigerschützer ist das Regierungsvorhaben "eine Katastrophe", wie Hans-Georg Kantner vom KSV im Gespräch mit dem STANDARD erklärt. Während die Erleichterung bei Unternehmen in Ordnung gehe, weil deren Sanierung auch für Lieferanten und Banken besser sei als die Liquidation, sieht er bei privaten Schuldnern keine Rechtfertigung für die Besserstellung. Vielmehr würde die Reform "ein funktionierendes Verfahren zerstören", sagt Kantner.

Seinen Berechnungen zufolge würden Banken künftig einen Viertelprozentpunkt auf die Zinsen aufschlagen, um die Ausfälle aus dem neuen Privatkonkurs zu kompensieren. Derzeit zahlten Private im Rahmen ihrer Konkurse 150 bis 170 Millionen Euro im Jahr – 80 Prozent flössen an Geldinstitute, hat der KSV errechnet. Wenn diese Zahlungsströme großteils ausfielen, würden sie Banken das Minus auf "gute Zahler" überwälzen, erläutert Kantner. "Davor kann ich nur warnen."

Entwurf bis März

Gänzlich anders sieht das Clemens Mitterlehner, Geschäftsführer der ASB Schuldnerberatung. Die Berechnungen Kantners betreffend höhere Kreditzinsen kann er überhaupt nicht nachvollziehen. Zudem spricht er von sozialpolitisch wünschenswerten Änderungen. Auf das Existenzminimum gepfändete Personen – viele davon unverschuldet – würden in den Pfusch abgleiten. Zudem fehle die Motivation, einer Erwerbstätigkeit nachzugehen. "Endlich haben auch jene Menschen die Chance auf einen Neustart, die ihn am dringendsten brauchen", sagt Mitterlehner.

Das Problem der geltenden Regelung aus Regierungssicht: Derzeit schafft lediglich ein Drittel der insolventen Selbstständigen die erforderliche Begleichung von zehn Prozent der Schulden, heißt es im Regierungsprogramm. Der Grund: Ihre Verbindlichkeiten sind mit 290.000 Euro durchschnittlich viel höher als die von Privaten (63.000 Euro).

Vor allem die Schuldnerberatungen drängen seit Jahren auf bessere Bedingungen für ihre Klientel. Die Regierung hat diese Forderungen nun akzeptiert und gibt gleich Gas. Bereits im März sollen die Änderungen durch den Ministerrat gehen, die Regelung im Juli in Kraft treten. (as, 30.1.2017)