Der Villacher Bürgermeister Günther Albel hatte schon im Vorfeld ein Geständnis angekündigt.

Foto: APA/GERT EGGENBERGER

Insgesamt mussten sich zehn Personen in der Causa am Donnerstag verantworten.

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Mit neun Schuldsprüchen und einem Freispruch ist Donnerstag am Landesgericht Klagenfurt der erste Prozess rund um die Unregelmäßigkeiten bei der Bundespräsidenten-Stichwahl am 22. Mai 2016 zu Ende gegangen. Unter anderem wurde der Villacher Bürgermeister Günther Albel (SPÖ) zu einer Geldstrafe von 14.000 Euro verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Die Vorgänge bei mehreren Wahlbehörden hatten im Jahr 2016 zur Aufhebung der Bundespräsidenten-Stichwahl geführt. In Villach sahen die Unregelmäßigkeiten aus wie folgt: Bereits Tage vor dem 22. Mai bereitete der Abteilungsleiter des Melde- und Standesamtes die Briefwahlauszählung vor, am Wahltag und am Montag danach zählte er sie dann mit Hilfe seiner Mitarbeiter aus – ohne, dass ein Mitglied der Bezirkswahlbehörde anwesend war. "Das war schon immer so", lautete am Donnerstag mehr als ein Mal die Verantwortung eines Angeklagten.

Aktenvermerk brachte Freispruch

Bei einer Sitzung am Tag nach der Wahl gaben die nun angeklagten Mitglieder der Wahlbehörde allerdings an, dass sie bei der Auszählung dabei gewesen wären, sie unterschrieben auch ein so lautendes Protokoll. Lediglich eine Beisitzerin der FPÖ kritisierte, dass das Protokoll, in dem das festgehalten wurde, fehlerhaft sei und beharrte auf einen Aktenvermerk. Das brachte ihr schlussendlich auch den Freispruch ein.

Die anderen acht Mitglieder der Bezirkswahlbehörde fassten empfindliche Geldstrafen wegen falscher Beurkundung im Amt aus – 5.400 bis 9.000 Euro muss jeder von ihnen zahlen, Albel sogar noch mehr. Zu 14.000 Euro Geldstrafe und fünf Monaten bedingter Haft wurde schließlich der Abteilungsleiter verurteilt, und zwar wegen Amtsanmaßung, Beweismittelfälschung und falscher Beweisaussage – um "sich nicht noch stärker zu belasten", wie er selbst angab, hatte er nämlich sogar vor dem Verfassungsgerichtshof als Zeuge unrichtig ausgesagt.

Für die von den Verteidigern für ihre Mandanten beantragten Diversionen sah Einzelrichter Christian Liebhauser-Karl schließlich keine Chance: "Es wäre ein ganz schlechtes Zeichen, wenn man Ihre Tätigkeit bagatellisieren würde", sagte er in seiner Urteilsbegründung. Und weiter: "Wenn die Bevölkerung nicht darauf vertrauen kann, dass eine Wahl ordnungsgemäß abgewickelt wird, dann ist die Anerkennung der Autorität eine Staates grundsätzlich infrage zu stellen." Hätten die Angeklagten lediglich Formvorschriften verletzt, dann wäre eine Diversion möglich gewesen: "Aber Sie haben Ihre Funktion nicht einfach schlecht, sondern überhaupt nicht ausgeführt."

"Besondere Verpflichtungen"

Die angeklagte FPÖ-Beisitzerin hatte zwar selbst die beiden inkriminierten Protokolle unterschrieben: "Sie hat aber geglaubt, dass das durch den Aktenvermerk aufgehoben wird", so Liebhauser-Karl. Es wäre außerdem schwer nachvollziehbar, die Person, die die Malversationen aufgedeckt hat, als Straftäterin zu bewerten. Während die Mitglieder der Wahlbehörde Strafen in Form von je 180 Tagessätzen ausfassten, wurde Albel zu 280 Tagessätzen verurteilt, Liebhauser begründete das mit "besonderen Verpflichtungen", die Albel als Leiter der Wahlbehörde gehabt habe. Und der Abteilungsleiter habe durch seine Vorgangsweise nicht nur sich selbst auf die Anklagebank gebracht, wegen ihm müssten sich auch "viele andere Personen strafrechtlich verantworten".

Meinhard Novak, der Verteidiger von Albel erklärte, dass der Villacher Bürgermeister das Urteil annehmen würde. Auch zwei andere Mitglieder der Kommission und der Abteilungsleiter akzeptierten das Urteil. Für vier weitere Angeklagte meldete Novak Rechtsmittel "wegen Nichtanwendung der Diversion" an, auch der Verteidiger des zweiten FPÖ-Mitgliedes der Wahlbehörde meldete Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung an. Staatsanwalt Hans-Peter Kronawetter gab keine Erklärung ab.

Albel selbst wollte am Donnerstag nach dem Urteil keine Stellungnahme abgeben. SPÖ-Chef Peter Kaiser wird wohl keine politischen Konsequenzen wie einen Rücktritt fordern. Schriftlich ließ Kaiser auf APA-Anfrage wissen, dass Albel seinen Fehler "ohne Wenn und Aber" eingeräumt und die Geldstrafe akzeptiert habe: "Damit ist er seiner Verantwortung nachgekommen."

Ermittlungen gegen 250 Beschuldigte

Insgesamt hatte die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) nach der Bundespräsidentenstichwahl gegen rund 250 Beschuldigte in circa 20 Wahlbehörden ermittelt. Ob es noch weitere Anklagen geben wird, ist derzeit noch nicht bekannt. Die WKStA hat ihre Ermittlungen abgeschlossen und Vorhabensberichte an die Oberstaatsanwaltschaft geschickt. Die Oberstaatsanwaltschaft wiederum hat die Vorhabensberichte teilweise schon abschließend bearbeitet und ans Justizministerium weitergeleitet, andere würden noch bearbeitet, teilte ein Sprecher auf APA-Anfrage mit. Die Berichte wandern dann nach der Prüfung durch das Ministerium letztlich wieder zurück an die WKStA, und erst dann wird bekannt gegeben, ob Anklage erhoben wird. (APA, 26.7.2018)