Die versuchte Abschiebung in der Vorarlberger Gemeinde Sulzberg hat zu Recht für Empörung gesorgt. Eine schwangere Frau dem Stress einer drohenden Abschiebung auszusetzen und sie dann von ihrem dreijährigen Sohn sowie ihrem Mann zu trennen, war eine inakzeptable Vorgangsweise der Behörden. Auch wenn die Abschiebung gestoppt werden konnte, fordern einige Landeshauptleute nun ein stärkeres Mitspracherecht bei der Gewährung von humanitärem Bleiberecht.

Im Grunde wäre man damit wieder bei der alten Rechtslage vor 2014. Die Bezirkshauptmannschaften entschieden in Absprache mit Landeshauptleuten und Bürgermeistern. Die Überlegung dahinter: Die lokale Ebene ist näher am Geschehen, kann besser bewerten, ob jemand gut integriert ist.

Wirklich gerecht war dieses System aber auch nicht. Wem es gelang, mittels freiwilliger Feuerwehr oder anderen Vereinen bei Lokalpolitikern zu lobbyieren, hatte eine höhere Bleibewahrscheinlichkeit. Regeln sollten aber überall und für alle gleich angewendet werden. Es braucht daher nicht zwingend eine neuerliche Kompetenzverschiebung. Es würde reichen, wenn die Bundesbeamten nicht nur genau prüften, ob Verfolgungsgründe nach dem Asylrecht vorlägen, sondern auch, ob die Kriterien für humanitäres Bleiberecht erfüllt würden. Bescheide, die zuletzt publik wurden, lassen Zweifel aufkommen, ob die Beamten derzeit immer unvoreingenommen an die Arbeit gehen. (Günther Oswald, 2.11.2018)