Künftig sollen alle Listenhunde in Wien einer generellen Maul- und Leinenpflicht unterliegen. Ausnahmen wird es in abgezäunten Hundezonen und in Hundeauslaufzonen geben.

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Wien – Man wolle, dass "alle Hundehalter sich mit ihren Tieren auskennen", erklärte der grüne Wiener Tierschutzsprecher Rüdiger Maresch am Mittwoch. Daher hat sich Rot-Grün auf Nachschärfungen im Tierhaltergesetz verständigt.

Alle Hundehalter, die in den vergangenen zwei Jahren keinen Vierbeiner besessen haben, sollen demnach ab voraussichtlich Juli 2019 einen drei- bis vierstündigen Kurs zur Tierhaltung ablegen, wie Tierschutzstadträtin Ulli Sima (SPÖ) mitteilte. Das sei "keine Schikane", sondern sei eher als Service anzusehen, versicherte Sima. In dem Kurs sollen neue Hundehalter lernen, was es bedeutet, ein Tier zu besitzen. Etwa welche gesetzlichen Regelungen es gibt, welche Untersuchungen bei Tierärzten zu absolvieren sind oder wie viel Auslauf ein Tier braucht. Die aktuell rund 60.000 Hundebesitzer in Wien müssen den Kurs aber nicht nachmachen.

Neue Ausnahmen bei Maulkorbpflicht

Die generelle Beißkorbpflicht sowie die Leinenpflicht für Listenhunde kommt. Rot-Grün hat sich aber auf Ausnahmen geeinigt: So können Hundehalter in abgezäunten Hundezonen auf beides, in Hundeauslaufzonen auf die Leine verzichten. In Wien gibt es derzeit etwa 3.300 Listenhunde, die für 16 Prozent der Bissvorfälle verantwortlich sind.

Auch soll es eine Übergangsregelung für Tiere, die bereits gehalten werden und über drei Jahre alt sind, geben. Haben die Halter intensiv in die Ausbildung der Tiere investiert, können sie eine Einzelfallprüfung vor einer Kommission beantragen, die über Leinen- und Maulkorbpflicht entscheidet. Die Ausnahme gilt generell für Dienst-, Therapie-, Rettungs- und Polizeihunde.

Alkoholobergrenze bleibt

Bleiben wird die Alkoholobergrenze für Listenhundehalter bei 0,5 Promille. Eine Mindeststrafe von 200 Euro droht, wenn ein Listenhund an Personen ohne Hundeführerschein (etwa Kinder) weitergegeben wird. Bei bissigen Hunden, egal welcher Rasse, wird ebenfalls ein Hundeführerschein vorgeschrieben.

Die Novelle soll in der Landtagssitzung am Donnerstag beschlossen werden. (Oona Kroisleitner, 21.11.2018)