Strache schildert, wie das mit den Spenden geht, Gudenus übersetzt ins Russische.

Wien – Heinz-Christian Strache erzählte es im Ibiza-Video ganz offen: Die vermeintliche russische Oligarchennichte möge doch an einen gemeinnützigen Verein spenden, damit es keine Meldung an den Rechnungshof gibt. Seither wird in der FPÖ dementiert, dass man zu illegalen Praktiken gegriffen habe, auch wenn bereits zwei parteinahe Vereine aufgetaucht sind, die um Spenden warben: "Wirtschaft für Österreich" und "Austria in Motion". Experten sind sich jedenfalls seit Jahren einig, dass das Parteiengesetz zu lasch ist.

Tatsächlich ist es in Österreich relativ einfach, Spenden an den offiziellen Parteikassen vorbeizuschleusen. Wie das in der Praxis ablaufen kann, zeigt DER STANDARD anhand eines konkreten Beispiels. Nennen wir unsere Partei "Friede-Freude-Eierkuchen-Partei", kurz FFEP. Darüber hinaus gibt es einen Verein, der offiziell nichts mit der Partei zu tun hat, aber ähnliche Interessen verfolgt – den "Verein zur Förderung von Friede, Freude und Eierkuchen".

Gründung, einfach gemacht

Zur Vereinsgründung braucht es zunächst nicht viel: mindestens zwei Mitglieder, die gleichzeitig auch den Vereinsvorstand bilden können, und ein Statut, in dem der Zweck des Vereins festgehalten wird, erklärt Rechtsanwalt Thomas Höhne. Das Vereinsgesetz macht diesbezüglich keine großen Vorgaben. Wir halten also in prägnanter Form fest, warum wir für den Weltfrieden sind und glauben, dass Freude und Eierkuchen einen Beitrag dazu leisten können. In finanzielle Unkosten müssten wir uns nicht stürzen. Der Eintrag im Vereinsregister, das öffentlich einsehbar ist, kostet uns, je nach Seitenanzahl, 35 bis 40 Euro. Da wir uns kurz halten, kommen wir mit 35 Euro aus.

Binnen vier Wochen bekommen wir einen Bescheid – in Wien von der Landespolizeidirektion. Ab nun können wir Spenden sammeln. Wer auch immer unseren Vereinszweck für gut befindet, darf uns Geld überweisen. Dafür müssen wir auch keine Umsatzsteuer zahlen. Die würde nur anfallen, wenn wir Waren oder Dienstleistungen verkaufen.

Wir können loslegen

Mit dem eingesammelten Geld unserer Förderer kaufen wir nun Plakate, Folder, Feuerzeuge und Luftballons, schalten Werbung auf Facebook und im Online-STANDARD und halten Diskussionsveranstaltungen ab. Machen also Dinge, die sich zufällig mit den Interessen unserer politischen Partei, der FFEP, decken.

Damit umgehen wir natürlich das Parteiengesetz. Dort ist nämlich in Paragraf 6 geregelt, dass die Parteien in ihre Rechenschaftsberichte alle Spenden – sowohl Geld- als auch Sachspenden – aufnehmen müssen, auch jene von Vereinen.

Wer soll uns erwischen?

Die Wahrscheinlichkeit, dass jemand hinter unseren Verstoß kommt, ist aber äußerst gering. Dem Rechnungshof schickt die Partei nur ihren Rechenschaftsbericht. Der wurde zwar vorher von zwei unabhängigen Wirtschaftsprüfern geprüft, aber auch die wissen nichts von der Existenz unseres Vereins. Darüber hinaus kann der Rechnungshof keine Nachforschungen anstellen.

Auch bei der Finanz ist unser Risiko gering. Dort bekommen wir nur ein Problem, wenn wir falsche Angaben bei unseren Einnahmen und Ausgaben machen. Ein Risiko wäre etwa laut Anwalt Höhne, den Verein als gemeinnützig zu führen, weil dann die Finanz wohl hinterfragen würde, ob der Ankauf von Foldern und Feuerzeugen tatsächlich einem gemeinnützigen Zweck dient. Um auf Nummer sicher zu gehen, sollten wir den Verein daher gar nicht als gemeinnützigen führen. Da wir keinen Gewinn mit dem Verein erzielen wollen, brauchen wir den Status der Gemeinnützigkeit auch gar nicht.

Gefahr nur, wenn jemand auspackt

Auffliegen würden wir also wohl nur, wenn jemand aus unserer Partei oder dem Verein auspackt und sich an die Justiz wendet – oder wenn sich unser Parteichef in einem anonym aufgezeichneten Video verplappert. Ohne Hinweis hat aber auch die Justiz de facto keine Chance, hinter unser Konstrukt zu kommen. Sie kann nicht ohne konkreten Verdacht alle Vereine durchleuchten, in die Buchhaltung oder in Konten Einschau nehmen.

Und selbst wenn unsere Umgehung irgendwann auffliegen sollte: Die Folgen halten sich in Grenzen. Das Parteiengesetz sieht eine Geldbuße "je nach Schwere des Vergehens bis zum Dreifachen des erlangten Betrages" vor. Strafrechtlich droht uns nichts, weil es für derartige Verstöße kein strafrechtliches Delikt gibt. (Günther Oswald, 21.5.2019)