Das WGG bringt Änderungen für den geförderten Wohnbau. Im Bild: Anlage der Salzburg-Wohnbau in Kuchl.

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Kurz nach dem Ausbruch der Regierungskrise sah es so aus, als würde die fertig ausverhandelte und auch bereits begutachtete Novelle des Wohnungsgemeinnützigkeitsgesetzes (WGG) nicht mehr beschlossen werden können. Die Begutachtungsfrist endete am 10. Mai, danach hätte die Novelle den gewöhnlichen Weg der Gesetzwerdung gehen sollen: Beschluss im Bautenausschuss, schließlich auch im Plenum.

Die Regierungskrise krachte dazwischen, samt Abwahl der Regierung und angekündigtem Neuwahlantrag. Plötzlich hing die WGG-Novelle am seidenen Faden. Der Verband der Gemeinnützigen bangte um die von ihm grundsätzlich akklamierte Novelle. Der neu gewählte Verbandsobmann richtete in seiner ersten öffentlichen Rede einen dringenden Appell an die Politik, das Papier doch noch zu beschließen.

Initiativantrag

Und wie es scheint, passiert das nun tatsächlich noch, möglicherweise – zumindest teilweise – sogar in einer Drei-Parteien-Zweckkoalition aus ÖVP, FPÖ und SPÖ. Darauf lassen jedenfalls Gespräche des STANDARD mit den Bautensprechern von FPÖ und SPÖ, Philipp Schrangl und Ruth Becher, schließen. Schrangl kündigt an, bei der nächsten Parlamentssitzung am 12. Juni gemeinsam mit ÖVP-Bautensprecher Johann Singer einen Initiativantrag einzubringen, mit Fristsetzung bis zur letzten regulären Nationalratssitzung Anfang Juli.

Singer war für den STANDARD nicht erreichbar; eine Sprecherin der ÖVP verwies auf laufende Verhandlungen, mehr könne man dazu nicht sagen. Aus Kreisen heißt es aber, dass hinter den Kulissen fieberhaft versucht wird, zumindest das "Aufsichtspaket" innerhalb der Novelle – unter anderem die Stärkung der Gemeinnützigen bei Übernahmeversuchen samt Parteienstellung des Verbands und die mögliche Einsetzung eines Regierungskommissärs – durchzubringen.

Mitstimmen der SPÖ denkbar

Schrangl sagt, man habe von den mehr als 60 Stellungnahmen zur Novelle "eingearbeitet, was gepasst hat". Die umstrittene Änderung des Paragrafen 8 mit der von der FPÖ gewünschten Bevorzugung von österreichischen Staatsbürgern wird noch abgeändert, so Schrangl. Bei diesem Punkt wird die SPÖ trotzdem eher nicht mitstimmen, genauso wenig wie bei der neuen Regelung zum Erhaltungs- und Verbesserungsbeitrag (EVB). Wie berichtet, äußerten hier auch Mieterschützer massive Bedenken, dass den Gemeinnützigen hier ein Persilschein ausgestellt wird, der ihnen erlaubt, künftig die Mieten viel länger als vorgesehen nicht absenken zu müssen.

Bei anderen Punkten der Novelle, etwa dem Airbnb-Verbot, dem im Herbst 2018 alle fünf Parlamentsparteien zugestimmt haben, wäre wohl auch diesmal eine breite Mehrheit drin. Becher ist für einen parlamentarischen Schlagabtausch gewappnet: "Sieben oder acht" Abänderungsanträge hat sie schon vorbereitet. Spannende parlamentarische Tage stehen bevor. (Martin Putschögl, 7.6.2019)