Jabloner bei einem Interview im Juni 2019.

Foto: urban

Wien – Justizminister Clemens Jabloner geht davon aus, dass im Budget der nächsten Bundesregierung für den Strafvollzug ein finanzieller Mehrbedarf von rund 66 Millionen Euro entstehen wird. Das geht aus der Beantwortung einer parlamentarischen Anfrage der Neos hervor. Jabloner stützt sich dabei auf die Budgetbedarfsmeldung der Generaldirektion für den Strafvollzug.

Gegenüber dem Bundesvoranschlag 2019 ergibt sich eine Erhöhung von 21,8 Millionen Euro alleine aus zusätzlichen Kosten zur Bedeckung der angestrebten Personalaufstockung, die zur Aufrechterhaltung des Betriebs erforderlich ist, sowie von Gehaltserhöhungen und Struktureffekten. Baumaßnahmen machen gegenüber dem Budget 2019 ein Plus von 15,8 Millionen nötig.

Bei der Unterbringung im Maßnahmenvollzug und der medizinischen Versorgung von Insassen übersteigt der voraussichtliche Bedarf den Budgetvoranschlag 2019 um 23,8 Millionen, wobei Jabloner das auf eine Erhöhung der Anzahl der Untergebrachten und eine Steigerung der Kostensätze in den Krankenhäusern zurückführt. Ein nicht unbeträchtlicher Teil der in den Maßnahmenvollzug Eingewiesenen ist in externen Krankenanstalten untergebracht.

"Mehr Schlagstöcke können nicht viel bewirken"

"Die Anfragebeantwortung zeigt, dass der Straf- und Maßnahmenvollzug nur mit mehr finanziellen Mitteln in Zukunft funktionieren kann", sagt Neos-Justizsprecherin Irmgard Griss. "Mehr Schlagstöcke alleine können nicht viel bewirken. So wie härtere Strafen allein keine Gewalttaten verhindern. Diese Maßnahmen sind zwar gratis, sie allein machen Österreich aber nicht sicherer." Es sei auch Aufgabe der Medien, darüber aufzuklären, "dass die Justiz ausreichend Mittel braucht, um zu funktionieren. Und dass, wenn man Rechtsstaat sagt, man ihn auch finanzieren muss."

Mit Kosten verbunden ist auch die angedachte Ausweitung der Fußfessel. Der elektronisch überwachte Hausarrest soll künftig bei Freiheits- beziehungsweise Reststrafen von bis zu zwei Jahren möglich sein. Das wird sich laut Jabloner mit zusätzlichen 1,24 Millionen Euro im Justizbudget 2020 niederschlagen und mit weiteren 1,75 Millionen für 2021. Im Rahmen der Reform des Maßnahmenvollzugs, die bereits Jabloners Vorvorgänger Wolfgang Brandstetter (ÖVP) angekündigt hatte, sollen auch Vorhaben zur Verbesserung bei psychiatrischen Gutachten umgesetzt werden. Das wäre mit Mehrkosten von rund 4,75 Millionen verbunden, vermutet Jabloner. (APA, 27.6.2019)