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Google-Fonts: Betroffenen-Anwalt erstattet Anzeige wegen Verdachts auf gewerbsmäßigen Betrug

Der Jurist sieht unter anderem Belege für den Einsatz der Crawler-Software Scrapy. Auch die Mahnschreiben seien vollautomatisiert erstellt worden

Foto: APA / AFP / Tobias Schwarz
Foto: APA / AFP / Tobias Schwarz

Wien/Groß-Enzersdorf – Der Streit um offenbar tausende Mahnschreiben, die der niederösterreichische Rechtsanwalt Marcus Hohenecker wegen Datenschutzverletzungen an Website-Betreiber ausgesendet hat, weitet sich aus. Der Betroffenen-Anwalt Peter Harlander will mit seiner Kanzlei Strafanzeige wegen gewerbsmäßigen Betrugs einbringen. Er will hinreichend Beweise gesammelt haben, dass die Mehrzahl der betroffenen Websites nicht persönlich von der Mandantin Hoheneckers besucht, sondern vollautomatisiert ausgelesen worden sei. Zudem gebe es Hinweise darauf, dass eine EDV-Firma daran mitgewirkt habe. Der selbsternannte "Datenschutzanwalt" Marcus Hohenecker hatte als Rechtsvertreter seiner Mandantin Eva Z. bis zu 10.000 Schreiben ausgesendet, in denen er von Website-Betreibern 190 Euro für den nicht datenschutzkonformen Einsatz von Google-Schriftarten einforderte.