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Höchstgericht ordnet Stichwahl-Wiederholung an

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Der Verfassungsgerichtshof hat die Präsidentenstichwahl gekippt – DER STANDARD berichtet live


Wien – Die Stichwahl zur Bundespräsidentenwahl muss in ganz Österreich wiederholt werden. Das hat Gerhart Holzinger, der Präsident des Verfassungsgerichtshofs, am Freitag bekanntgegeben. Das Höchstgericht gibt somit der Anfechtung der FPÖ statt.

Entscheidend für die Aufhebung waren Unregelmäßigkeiten bei der Auszählung der Briefwahlstimmen in 14 Bezirken. Wie Holzinger in seiner Urteilsbegründung ausführte, wurden in diesen Bezirken die Wahlkarten außerhalb einer Sitzung der Bezirkswahlbehörde geöffnet. Holzinger betonte, dass damit Rechtsvorschriften verletzt wurden, die unmittelbar auf die Vermeidung von Wahlmanipulationen gerichtet sind." Der VfGH hält aber ausdrücklich fest, dass kein Zeuge Manipulationen wahrgenommen hat", sagt Holzinger.

Nur die Briewahl zu wiederholen sei nicht möglich. Ein eigener Wahlkreis für Briefwähler sei nicht vorgesehen, eine Beschränkung auf Briefwähler sei daher nicht möglich. Auch eine teilweise Wiederholung in einzelnen Bezirken komme nicht in Betracht, weil ja Wähler auch in anderen Bezirken ihre Wahlkarte abgeben können als in ihrem Stimmbezirk.

DER STANDARD berichtete live. (red, 1.7.2016)