Panorama Coronavirus

Weltweit mehr als 2,5 Millionen bestätigte Coronavirus-Fälle

Livebericht

Schulbetrieb und Gastronomie werden ab Mitte Mai unter bestimmten Auflagen in Österreich wieder starten, Gottesdienste sind dann ebenfalls eingeschränkt möglich

Das Wichtigste in Kürze:

  • Bundeskanzler Sebastian Kurz (ÖVP) lobte bei einer Pressekonferenz am Dienstag die in Österreich gesetzten Maßnahmen. Österreich sei unter den Ländern mit einer sehr guten Entwicklung. "So viel Freiheit wie möglich, so viel Einschränkung wie nötig", so beschreibt Kurz das Motto für die weiteren Lockerungen. Die nächsten Schritte werden so gesetzt wie geplant. Am 1. Mai wird es eine Neuregelung der Ausgangsbeschränkungen geben. Ab Anfang Mai soll es auch Möglichkeiten geben, Personen über den engsten Familienkreis hinaus zu treffen. Die genauen Regelungen werden kommenden Dienstag präsentiert.
  • Schulen und Gastronomie werden ab 15. Mai stufenweise hochgefahren. Details dazu werden am Freitag von Bildungsminister Heinz Faßmann vorgestellt. Zu den Kindergärten sagte Kurz, dass es keine Änderung der derzeitigen Situation brauche. Wer Betreuungsbedarf habe, könne schon jetzt seine Kinder in den Kindergarten bringen.
  • Auch Gottesdienste dürfen dann unter Auflagen wieder stattfinden. Genauere Rahmenbedingungen werden die zuständigen Minister in den kommenden Tagen präsentieren. Mit uneingeschränkter Reisefreiheit soll aber noch nicht gerechnet werden, sagte Kurz. Zuerst werde es Regelungen mit den Nachbarländern geben. Kurz empfiehlt, den Sommerurlaub in Österreich zu verbringen.
  • Aufgrund der sich "erfreulich" entwickelnden Zahlen wird die Quarantäne für Sölden, St. Anton/Arlberg und das Paznauntal nach fünf Wochen am Donnerstag aufgehoben, teilte Tirols Landeshauptmann Günther Platter (ÖVP) am Dienstag mit.
  • Bei Ärzten werden künftig Checklisten zu Krankheitsbildern der Risikogruppe aufliegen, auf dieser Basis sollen Atteste erarbeitet werden, mit denen Arbeitnehmer dann zum Arbeitgeber gehen und einen Weg suchen können, Sicherheit für sie zu schaffen. Drei Möglichkeiten gibt es dafür: eine Sicherung am Arbeitsplatz wie etwa ein spezielles Zimmer, Homeoffice oder eine Freistellung. Anschober geht von rund 90.000 betroffenen Personen aus. Ein Gesetzesentwurf soll am Mittwoch eingebracht werden, ab 4. Mai soll das dann rechtsgültig sein. Erst dann sollen Menschen wegen solcher Atteste zum Arzt gehen, ruft Anschober auf.
  • Der Wunsch von Angehörigen und Bewohnern von Altersheimen, nach sechs Wochen Besuchsverbot wieder persönlichen Kontakt miteinander haben zu dürfen, wird inzwischen an alle Sozialreferenten der Länder herangetragen. Anschober kündigte an, "in den nächsten Tagen Empfehlungen erarbeiten zu lassen" und hier "eng mit den Bundesländern" zu kooperieren. Plexiglasboxen, wie sie in Salzburg angedacht sind, seien "ein Schritt", aber sicher nicht die "Endstation". Die Stadt Salzburg lockert bereits ab der ersten Maiwoche die Besuchsverbote.
  • US-Präsident Donald Trump will jegliche Einwanderung in die USA temporär stoppen. Er werde einen entsprechenden Erlass unterzeichnen, kündigte er am Montagabend auf Twitter an.
  • Inmitten der Pandemie ist der Erdölpreis an der New Yorker Börse erstmals in seiner Geschichte ins Negative gerutscht. Der Preis der US-Referenzsorte WTI zur Lieferung im Mai durchbrach am Montag einen Negativrekord nach dem anderen und sank schließlich unter null. Am Dienstag zeichnete sich eine leichte Beruhigung ab. So zog der Preis zur Auslieferung im Juni um rund einen Dollar oder knapp fünf Prozent auf 21,44 Dollar (19,74 Euro) an.
  • Das Münchner Oktoberfest wurde für dieses Jahr abgesagt.
  • Mit Stand Freitag lagen 63.189 genehmigungsfähige Anträge auf Kurzarbeit für 871.039 Jobs vor, teilte Arbeitsministerin Christine Aschbacher (ÖVP) am Montag mit. Dazu kommen noch über 15.000 Anträge, bei denen Informationen fehlen und die erst vom AMS nachbearbeitet werden müssen.
  • Die wichtigste Corona-Regel lautet: Bleiben Sie so weit wie möglich zu Hause, schränken Sie Ihre Sozialkontakte ein. Einkaufen, um die Grundversorgung zu gewährleisten, ist gestattet, der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur allein oder mit Personen aus einem gemeinsamen Haushalt. Halten Sie die Abstandsregel von mindestens einem Meter ein. (red, 21.4.2020)

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