Wie die Kleine Zeitung in ihrer Freitagsausgabe berichtet, sieht das neue Kärntner Feuerwehrgesetz, das am Mittwoch beschlossen wurde, eine Änderung für Feuerwehrfrauen vor. Bislang war der Kompetenzbereich für weibliche Feuerwehrleute eingeschränkt: sie hatten ausschließlich Verwaltungsaufgaben über, etwa als Funkerin oder im Nachrichtendienst. Jetzt sollen Feuerwehrfrauen auch zu Brandeinsätzen ausrücken. (red)