Der ORF darf keine Werbung mehr für Ö3 und seine Regionalradios im ORF-Fernsehen zeigen, wenn es sich nicht um Programmhinweise für einzelne Radiosendungen handelt. Eine entsprechende Einstweilige Verfügung habe das Handelsgericht Wien erlassen, teilte am Freitag Krone Hitradio in einer Aussendung mit. Anlass war eine Klage gegen drei Spots ("Maria" und "Toni, der Lehrbub des Osterhasen" für Ö3 sowie "Radio Wien Konzerthits") nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).Verbot der "Cross-Promotion" Eingebracht wurde die Klage von der Donauwelle Radio Privat GmbH, die zu 100 Prozent in "Kurier"-Besitz ist und zum Krone Hitradio-Verbund gehört. Der Hintergrund: Im ORF-Gesetz wird es dem ORF verboten, in seinen Fernsehprogrammen für seine Radiosender zu werben (und umgekehrt), also so genannte "Cross-Promotion" zu betreiben. Ausgenommen sind dabei "Hinweise auf einzelne Sendungsinhalte", heißt es im Paragraf 13, Absatz 9. Das Gesetz ist mit Jahresanfang in Kraft getreten, früher war auch Imagewerbung erlaubt. "Versuch der Umgehung des Werbeverbots" Der ORF habe bei den drei Spots gegen diese Bestimmung verstoßen, so Krone Hitradio. "Hinweise" seien zwar in den beanstandeten Spots zu sehen gewesen. Dennoch "können die Spots nur als ein (verbotener) Versuch der Umgehung des Werbeverbots" angesehen werden, zitiert Krone Hitradio aus der Einstweiligen Verfügung. Auch die Logos von Ö3 sowie den Regionalradios dürften ab sofort nur mehr "im Rahmen von neutralen Hinweisen auf einzelne Sendungsinhalte verwendet werden", hieß es in der Aussendung. Rechtsaufsichtsbehörde für den ORF ist der Bundeskommunikationssenat (BKS). Er ist für Beschwerden, die sich auf eine Verletzung des ORF-Gesetzes beziehen, zuständig. Über "wettbewerbswidrige Handlungen" nach dem UWG habe allerdings das Handelsgericht zu entscheiden, hieß es am Freitag in der Rechtsanwaltskanzlei Höhne, In der Maur und Partner, die die Klage eingebracht hatte. ORF wird Rechtsmittel ergreifen Der ORF wird Rechtsmittel gegen die Einstweilige Verfügung des Wiener Handelsgerichts zu ergreifen. Dies sagte ORF-Sprecher Günther Kallinger am Freitag auf APA-Anfrage. Das Gericht hatte festgestellt, dass der ORF mit drei Werbespots - zwei für Ö3, einen für Radio Wien - im ORF-Fernsehen gegen das ORF-Gesetz verstoßen habe. Der ORF darf nun auf Grund der Einstweiligen Verfügung Ö3 und die Regionalradioprogramme nur mehr im Fernsehen bewerben, wenn es sich dabei um Programmhinweise auf bestimmte Sendungsinhalte handelt. "Wir nehmen diese Einstweilige Verfügung selbstverständlich zur Kenntnis und werden diesen gerichtlichen Auftrag auch erfüllen", so Kallinger. Rechtsmittel werde man aber jedenfalls ergreifen, da der ORF selbstverständlich der Ansicht sei, dass die Spots gesetzeskonform seien. (APA)