Werbung
Gericht untersagt Ö3-Werbe-Spots im ORF-Fernsehen
Einstweilige Verfügung des Handelsgerichts Wien gegen Cross-Promotion nach Klage von Krone Hitradio-Sender
Der ORF darf keine Werbung mehr für Ö3 und seine
Regionalradios im ORF-Fernsehen zeigen, wenn es sich nicht um
Programmhinweise für einzelne Radiosendungen handelt. Eine
entsprechende Einstweilige Verfügung habe das Handelsgericht Wien
erlassen, teilte am Freitag Krone Hitradio in einer Aussendung mit.
Anlass war eine Klage gegen drei Spots ("Maria" und "Toni, der
Lehrbub des Osterhasen" für Ö3 sowie "Radio Wien Konzerthits") nach
dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG).Verbot der "Cross-Promotion"
Eingebracht wurde die Klage von der Donauwelle Radio Privat GmbH,
die zu 100 Prozent in "Kurier"-Besitz ist und zum Krone
Hitradio-Verbund gehört. Der Hintergrund: Im ORF-Gesetz wird es dem
ORF verboten, in seinen Fernsehprogrammen für seine Radiosender zu
werben (und umgekehrt), also so genannte "Cross-Promotion" zu
betreiben. Ausgenommen sind dabei "Hinweise auf einzelne
Sendungsinhalte", heißt es im Paragraf 13, Absatz 9. Das Gesetz ist
mit Jahresanfang in Kraft getreten, früher war auch Imagewerbung
erlaubt.
"Versuch der Umgehung des Werbeverbots"
Der ORF habe bei den drei Spots gegen diese Bestimmung verstoßen,
so Krone Hitradio. "Hinweise" seien zwar in den beanstandeten Spots
zu sehen gewesen. Dennoch "können die Spots nur als ein (verbotener)
Versuch der Umgehung des Werbeverbots" angesehen werden, zitiert
Krone Hitradio aus der Einstweiligen Verfügung. Auch die Logos von Ö3
sowie den Regionalradios dürften ab sofort nur mehr "im Rahmen von
neutralen Hinweisen auf einzelne Sendungsinhalte verwendet werden",
hieß es in der Aussendung.
Rechtsaufsichtsbehörde für den ORF ist der
Bundeskommunikationssenat (BKS). Er ist für Beschwerden, die sich auf
eine Verletzung des ORF-Gesetzes beziehen, zuständig. Über
"wettbewerbswidrige Handlungen" nach dem UWG habe allerdings das
Handelsgericht zu entscheiden, hieß es am Freitag in
der Rechtsanwaltskanzlei Höhne, In der Maur und Partner, die die
Klage eingebracht hatte.
ORF wird Rechtsmittel ergreifen
Der ORF wird Rechtsmittel gegen die Einstweilige Verfügung des
Wiener Handelsgerichts zu ergreifen. Dies sagte ORF-Sprecher Günther
Kallinger am Freitag auf APA-Anfrage. Das Gericht hatte festgestellt,
dass der ORF mit drei Werbespots - zwei für Ö3, einen für Radio Wien
- im ORF-Fernsehen gegen das ORF-Gesetz verstoßen habe.
Der ORF darf nun auf Grund der Einstweiligen Verfügung Ö3 und die
Regionalradioprogramme nur mehr im Fernsehen bewerben, wenn es sich
dabei um Programmhinweise auf bestimmte Sendungsinhalte handelt. "Wir
nehmen diese Einstweilige Verfügung selbstverständlich zur Kenntnis
und werden diesen gerichtlichen Auftrag auch erfüllen", so Kallinger.
Rechtsmittel werde man aber jedenfalls ergreifen, da der ORF
selbstverständlich der Ansicht sei, dass die Spots gesetzeskonform
seien. (APA)