Munter arbeitet Medienanwalt Michael Krüger daran, das neue ORF-Gesetz gegen seinen Namensgeber einzusetzen. Beim Handelsgericht Wien erwirkte er nun eine einstweilige Verfügung, die dem Tiroler Landesstudio untersagt, in Ankündigungstrailer Logos von Sponsoren einzubauen."Mein Verein stellt sich vor" hieß die Aktion des Landesstudios, die der ORF im Juni direkt vor "Tirol heute" bewarb. Gegen Ende der jeweils rund 25 Sekunden langen Spots wurde der Schriftzug "Tiroler Versicherung", "Hypo Tirol Bank" oder "Tiroler Wasserkraft" eingeblendet. Einblendung der Logos nicht zulässig Die drei Unternehmen unterstützen die ORF-Aktion mit je 22.000 Euro. Als Gegenleistung ist die Einblendung der Logos in den Verträgen fixiert. Die ist freilich nicht zulässig, erkannte nun das Gericht. Als Werbung ist die Einblendung nicht anzusehen, heißt es in der Entscheidung über die einstweilige Verfügung; auch nicht als Patronanzsendung. Das Gericht entschied sich, sie als Product-Placement einzuordnen. Als dem ORF-Gesetz widersprechendes Placement. Denn findet das nicht in Werbesendungen statt, was ohnehin ungewöhnlich wäre, oder in den ausdrücklich ausgenommenen Kino- und Fernsehfilmen sowie Fernsehserien, ist es schlicht "unzulässig". Soferne Entgeld oder "sonstige Gegenleistung" des platzierten Unternehmens nicht "geringfügig" sind. Damit argumentierte der ORF, das Gericht folgte ihm freilich nicht. Krüger erwirkte die einstweilige Verfügung für die Betreibergesellschaft des Privatradios Antenne Tirol. Zu viel geworben Erst vor wenigen Wochen räumte der ORF auf eine andere Klage des Senders in einem so genannten Unterlassungsvergleich ein, das Landesstudio habe die Werbezeitbeschränkungen bei weitem überschritten (siehe dazu: ORF bestätigt wieder: Zu üppig geworben - 40 Prozent mehr als gestattet). Ein vom Verband der Privatfunker angestrengtes Verfahren gegen das Wiener Landesstudio endete ebenfalls mit einem solchen Unterlassungsvergleich des ORF. Auch hier wurde mehr geworben als erlaubt. (fid/DER STANDARD; Printausgabe, 27./28.7.2002)