Wien - Im Streit um den verhängten Baustopp für ein Teilstück der umstrittenen Koralmbahn wehrt sich der Verwaltungsgerichtshof (VwGH) nun gegen die Vorwürfe des Kärntner Landeshauptmanns Jörg Haider (F). Das Verkehrsministerium habe einen unvollständigen Bescheid erlassen. "Auf keinen Fall" müsse man daher überrascht sein über das Urteil des VwGH, sagte der Sprecher des Höchstgerichts, Heinz Kail, am Dienstagabend im ORF-"Report". Das Gericht sei zwar in jedem Verfahren der Kritik des jeweiligen Verlierers ausgesetzt. Von politisch Verantwortlichen könne man sich aber "ein bisschen eine nüchternere oder sachlichere Betrachtungsweise" erwarten, betonte Kail weiter. Keineswegs einzigartig Das Urteil sei in dieser Form keineswegs einzigartig. Schon beim Lainzer Tunnel habe der VwGH einen Bescheid aufgehoben, weil der Bewilligung nicht zu entnehmen war, ob den Anforderung der EU-Richtlinie hinsichtlich einer Umweltverträglichkeitsprüfung (UVP) bzw. eines vergleichbaren Verfahrens entsprochen wurde. "Beim Fall Lainzer Tunnel hat niemand gesagt, dass das ein Urteil gegen Wien war. Warum das nunmehrige Urteil gegen Kärnten gerichtet sein soll, weiß ich nicht", so der Sprecher des VwGH. Chronologie einer Abweisung Im Frühjahr habe man zum Beispiel den geplanten Bau der Flughafen-Schnellbahn S 7 ebenfalls an Hand europarechtlicher Fragen geprüft, "nur da war der Bescheid in Ordnung und ist deswegen bestätigt worden". Das Höchstgericht hat nach Klage einer Grundbesitzerin am Montag die Bewilligung für den Bau eines Teilstücks der Koralmbahn zwischen Klagenfurt und Althofen aufgehoben, weil das Verkehrsministerium nicht geprüft hatte, ob nach EU-Recht ein UVP-Verfahren notwendig gewesen wäre. Kärntens Landeshauptmann Haider warf dem VwGH daraufhin "böse Absicht" vor und sprach von einem "neuerlichen Versuch eines Höchstgerichtes, Kärnten zu schaden". Der VwGH sei "bewusst von einer falschen Grundlage ausgegangen", hatte Haider am Dienstag gegenüber der APA erklärt. (APA)