Wien - Was seit 1996 aus dem Katastrophenfonds zwecks Budgetkonsolidierung ausgeräumt wurde, muss jetzt - wegen der verheerenden Flutschäden - wieder eingezahlt werden. Bis Mitte der 90er-Jahre wurden nämlich jene Mittel, die nicht verwendet wurden, als Rücklagen zur Sicherheit im Fonds belassen. Diese erreichten vor dem Strukturanpassungsgesetz 1996 Milliarden-Schilling-Höhen. Vor der Jahrhundertflut waren noch knapp 30 Mio. EURO an Rücklagen vorhanden.

Die Regierung stockte den Fonds nun um außerordentliche 500 Millionen Euro auf, als Teil des eine Milliarde umfassenden Gesamthilfspakets des Bundes. Und muss dafür Kredite aufnehmen. Jeweils die Hälfte ist dabei für Personenhilfe - natürliche und juristische - bzw. Infrastrukturmaßnahmen dotiert.

Gemeinde-Kommissionen

Ursprünglich war für 2002 per Gesetz eine Dotation in Höhe von 276 Mio. EURO vorgesehen, das entspricht 1,15 Prozent der Anteile des Bundes an der Summe der Lohn-, Einkommen- und Körperschaftsteuereinnahmen. Die Mittelverwendung wird ebenfalls gesetzlich festgelegt, von der ursprünglichen Summe heuer etwa knapp 74 Prozent für Vorsorgemaßnahmen wie Wildwasserverbau oder acht Prozent für Feuerwehren oder vier Prozent für Personen. Die Gemeinden wurden mit 8,7, die Länder mit 3,3, der Bund mit 2,7 Prozent bedacht, so das Finanzministerium.

Wie die Hilfe abgewickelt wird, schildert der niederösterreichische Schadensreferent Heinrich Piringer beispielhaft so: Von Gemeinden eingesetzte Kommissionen erheben mit Sachverständigen die Schäden, diese leiten dann Anträge an das Amt der Landesregierung weiter. Ausbezahlt wird über die Bezirkshauptmannschaften. (Leo Szemeliker/DER STANDARD, Printausgabe, 17.8.2002)