Linz - Die Agrarabteilung des Landes und die
Landwirtschaftskammer Oberösterreich haben ein Hilfspaket für jene
Bauern geschnürt, die Schäden durch das Hochwasser erlitten haben.
Sie sollen so wie alle anderen Hochwasseropfern so gut wie möglich
unterstützt werden. "Wegen des Hochwassers muss keiner aufhören",
formulierten als Ziel des Hilfspaketes der Agrarreferent,
Landeshauptmann Josef Pühringer (VP) und
Landwirtschaftskammer-Vizepräsident Hannes Herndl in einer
gemeinsamen Pressekonferenz am Montag in Linz. Das sei auch den
Gewerbetreibenden zugesagt worden.
In Oberösterreich gehen Land und Landwirtschaftskammer davon aus,
dass rund 12.700 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche - 5.300 Hektar
Grünland, 6.800 Hektar Ackerland und 600 Hektar Gemüsefläche - vom
Hochwasser betroffen waren. Der Schaden beträgt Schätzungen zufolge
rund elf Mill. Euro. Dazu kommen noch Sachschäden an Häusern und
Wirtschaftsgebäuden sowie durch Vermurungen und
Schlammverfrachtungen. Die von den Bauern vorläufig geschätzten
Schäden an den landwirtschaftlichen Kulturen werden durch so genannte
Schadenskommissionen begutachtet, die ab sofort tätig sind.
8.000 bis 12.000 Anträge
Wie viele Betriebe zu den Geschädigten gehören ist noch unklar.
Pühringer rechnet damit, dass in rund sechs Wochen der Großteil der
Anträge auf Entschädigung bei den Gemeinden eingelangt und somit ein
Überblick über die Zahl der Opfer vorhanden ist. Die Schätzungen
bewegen sich zwischen insgesamt 8.000 und 12.000 Anträgen. "Ich höre
aber immer wieder, dass die Menschen sagen: Bei mir ist der Schaden
nicht so groß, ich habe aber im Fernsehen gesehen, wie schwer es
andere erwischt hat, da verzichte ich auf eine Entschädigung für
mich", berichtete der Landeshauptmann.
Für die Landwirte ist Hilfe aus dem Katastrophenfonds für Schäden
an Gebäuden und landwirtschaftlichen Kulturen vorgesehen. Wie bei
anderen Opfern auch sind hier Entschädigungen zwischen 30 und 50
Prozent vorgesehen, in Einzelfällen - wo die Existenz bedroht ist -
auch darüber hinaus. Dazu sind unter anderem Notstandsbeihilfen,
Stundungen bei Agrar-Krediten sowie bei Beiträgen zur
Sozialversicherung, finanzielle Hilfe für den Zukauf von
Ersatzfuttermitteln und Hilfestellungen im Zusammenhang mit
Förderungen für umweltfreundliche Bewirtschaftung geplant. (APA)