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apa/dpa/buettner
Linz - Die Agrarabteilung des Landes und die Landwirtschaftskammer Oberösterreich haben ein Hilfspaket für jene Bauern geschnürt, die Schäden durch das Hochwasser erlitten haben. Sie sollen so wie alle anderen Hochwasseropfern so gut wie möglich unterstützt werden. "Wegen des Hochwassers muss keiner aufhören", formulierten als Ziel des Hilfspaketes der Agrarreferent, Landeshauptmann Josef Pühringer (VP) und Landwirtschaftskammer-Vizepräsident Hannes Herndl in einer gemeinsamen Pressekonferenz am Montag in Linz. Das sei auch den Gewerbetreibenden zugesagt worden. In Oberösterreich gehen Land und Landwirtschaftskammer davon aus, dass rund 12.700 Hektar landwirtschaftliche Nutzfläche - 5.300 Hektar Grünland, 6.800 Hektar Ackerland und 600 Hektar Gemüsefläche - vom Hochwasser betroffen waren. Der Schaden beträgt Schätzungen zufolge rund elf Mill. Euro. Dazu kommen noch Sachschäden an Häusern und Wirtschaftsgebäuden sowie durch Vermurungen und Schlammverfrachtungen. Die von den Bauern vorläufig geschätzten Schäden an den landwirtschaftlichen Kulturen werden durch so genannte Schadenskommissionen begutachtet, die ab sofort tätig sind. 8.000 bis 12.000 Anträge Wie viele Betriebe zu den Geschädigten gehören ist noch unklar. Pühringer rechnet damit, dass in rund sechs Wochen der Großteil der Anträge auf Entschädigung bei den Gemeinden eingelangt und somit ein Überblick über die Zahl der Opfer vorhanden ist. Die Schätzungen bewegen sich zwischen insgesamt 8.000 und 12.000 Anträgen. "Ich höre aber immer wieder, dass die Menschen sagen: Bei mir ist der Schaden nicht so groß, ich habe aber im Fernsehen gesehen, wie schwer es andere erwischt hat, da verzichte ich auf eine Entschädigung für mich", berichtete der Landeshauptmann. Für die Landwirte ist Hilfe aus dem Katastrophenfonds für Schäden an Gebäuden und landwirtschaftlichen Kulturen vorgesehen. Wie bei anderen Opfern auch sind hier Entschädigungen zwischen 30 und 50 Prozent vorgesehen, in Einzelfällen - wo die Existenz bedroht ist - auch darüber hinaus. Dazu sind unter anderem Notstandsbeihilfen, Stundungen bei Agrar-Krediten sowie bei Beiträgen zur Sozialversicherung, finanzielle Hilfe für den Zukauf von Ersatzfuttermitteln und Hilfestellungen im Zusammenhang mit Förderungen für umweltfreundliche Bewirtschaftung geplant. (APA)